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D. Zusätzliche Bestimmungen für Leinenwurfgeräte

§ 24
Leinenraketen und Leinen

Für Leinenwurfgeräte dürfen nur die in der Betriebsanleitung benannten Leinenraketen und Leinen verwendet werden. DA

DA zu § 24:

Für Leinenwurfgeräte werden Leinenraketen verwendet, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und ­prüfung (BAM) zugelassen sind.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


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