E. Zusätzliche Bestimmungen für Kabelbeschussgeräte
§ 26
Stellung des Zündbolzens
Kabelbeschussgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, dass ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden in das Kartuschenlager hineinragt.




