pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

§ 31
Betrieb von Anlagen

DA

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß abwassertechnische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und entsprechend der Betriebsanweisung nach § 25 betrieben werden.

DA zu § 31:

Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten regelmäßig vorgenommen und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich durchgeführt werden.

Beseitigung von Mängeln siehe auch § 16 Abs. 1 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) und DIN 31 051 "Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen".

Zu den Betriebsmitteln gehören z. B. auch Gaswarneinrichtungen.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
www.SISdigital.de
Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag