§ 25
Kontrolle auf Fremdkörper
Alle durch Reibung zündbaren Stoffe sind vor gefährlichen Arbeitsgängen auf Fremdkörper hin zu kontrollieren. Die Fremdkörper müssen sicher entfernt werden. DA
DA zu § 25:
Gefährliche Arbeitsgänge für reibungsempfindliche Stoffe sind solche mit besonderer mechanischer Beanspruchung, z. B. Kneten, Pressen, Walzen.
Zum Feststellen und Aussondern von metallischen Fremdkörpern haben sich Metallsuchgeräte bewährt.




