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VII. Inkrafttreten

§ 38
Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1991 *) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Herstellung von rauchschwachem Pulver" (VBG 55c) vom 1. Oktober 1961 in der Fassung vom 1. August 1978 außer Kraft.


*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.

 


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