VII. Inkrafttreten
§ 38
Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1991 *) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Herstellung von rauchschwachem Pulver" (VBG 55c) vom 1. Oktober 1961 in der Fassung vom 1. August 1978 außer Kraft.
*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.




