pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

§ 25
Lösemittel

Das Behandeln von Sprengstoffen mit organischen Lösemitteln ist nur in abgedeckten Behältern zulässig. Lösemitteldämpfe sind gefahrlos zu beseitigen.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
www.SISdigital.de
Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag