§ 7
Rohstofflager
Bau- und Ausrüstungsteile, die mit Salpeter- oder Nitriersäure in Berührung kommen können, dürfen nicht aus Holz oder anderen nitrierbaren sowie leicht oxidierbaren Bau- oder Werkstoffen bestehen. DA
DA zu § 7:
Nitrierbare sowie leicht oxidierbare Bau- oder Werkstoffe sind z. B. Polyurethan-Schäume, bitumenhaltige Stoffe, Pappe.




