pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

§ 11
Abscheiden von Explosivstoffen

Für nach dem Entwässern oder Wiedergewinnen von Nitropenta oder ähnlichen Explosivstoffen im Wasser suspendierte Reste müssen geeignete Abscheideeinrichtungen vorhanden sein.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
www.SISdigital.de
Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag