VII. Inkrafttreten
§ 27
Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1991*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Herstellung von Zündschnüren" (VBG 55j) vom 2. August 1962 in der Fassung vom 1. August 1978 außer Kraft.
*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.




