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K. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketen

§ 56
Einzelräume

(1) Für folgende Tätigkeiten müssen Einzelräume eingerichtet sein:

1.Abstellen der Raketenmotore,
2.Abstellen der Gefechtsköpfe oder sonstiger Nutzlasten,
3.Abstellen der Zünder,
4.Zusammenbau von Raketenmotoren mit Gefechtsköpfen oder anderen Nutzlasten,
Einbau von Zündern,
Maß- und Gewichtskontrolle,
Verpacken, DA
5.dynamische Unwuchtbestimmung,
6.Zünd- und Schaltkreiskontrolle,
7.Lackieren,
8.Abstellen der fertigmontierten Rakete.

(2) Die Einzelräume nach Absatz 1 müssen durch Widerstandswände voneinander getrennt und mit Ausblaseflächen versehen sein. DA

(3) Abweichend von Absatz 1 dürfen mit Zustimmung der Berufsgenossenschaft die Tätigkeiten nach Absatz 1 Nr. 4 bis 6 sowie der Zusammenbau von Raketenmotoren oder Raketen in einem Raum erfolgen. Die Berufsgenossenschaft trifft ihre Entscheidung im Einvernehmen mit der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde. DA

(4) Für die dynamische Unwuchtbestimmung und die Zünd- und Schaltkreiskontrolle gelten § 54 Abs. 3 und § 55 Abs. 1 entsprechend. DA

DA zu § 56 Abs. 1 Nr. 4:

Die Zünder sind in Sicherstellung (mehrfache Sicherheit). Dadurch ist eine Detonationsauslösung verhindert.

DA zu § 56 Abs. 2:

Bei der Montage größerer Raketen können sich zur Verhinderung einer Explosionsübertragung Sandwichwände empfehlen.

DA zu § 56 Abs. 3:

Abgesehen von der Serienfertigung erprobter Baugruppen wird für die Zustimmung der Berufsgenossenschaft im Regelfall ein Gutachten des Bundesinstituts für chemisch-technische Untersuchungen beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BICT), Großes Cent, 53913 Swisttal, einzuholen sein. Immissionsschutzrechtliche Belange bleiben hiervon unberührt.

DA zu § 56 Abs. 4:

In der Regel wird die Zustimmung der Berufsgenossenschaft wegen der möglichen Gefahren durch den Gefechtskopf von dem Gutachten eines Prüfinstituts, z. B. des Bundesinstituts für chemisch-technische Untersuchungen beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BICT), Großes Cent, 53913 Swisttal, abhängig sein. Dies gilt auch für entsprechende Prüfungen des nicht mit dem Motor verbundenen Gefechtskopfes.

 


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