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BGV D 44: Munition
Inhaltsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
I. Geltungsbereich
§ 1
Geltungsbereich
II. Begriffsbestimmungen
§ 2
Begriffsbestimmungen
III. Bau und Ausrüstung
A. Gemeinsame Bestimmungen
§ 3
Allgemeines
§ 4
Gebäudebauarten
§ 5
Transportbänder und Rollenbahnen
B. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gegossener Sprengladungen
§ 6
Einzelgebäude
§ 7
Gießhäuser
§ 8
Schmelz-, Misch- und Gießkessel
§ 9
Sprengstoffleitungen und Absperrorgane
§ 10
Wärmeträger
§ 11
Absaugeinrichtungen
§ 12
Weiterbehandeln und mechanisches Bearbeiten von Sprengstoffen
§ 13
Zerkleinerungsgebäude
§ 14
Brandschutzeinrichtungen
C. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter Sprengladungen
§ 15
Einzelgebäude
§ 16
Pressengebäude
§ 17
Pressenräume
§ 18
Weiterbehandeln von Preßkörpern
§ 19
Tauchbäder
§ 20
Zerkleinern von Preßkörpern
D. Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel
§ 21
Zündmittel
§ 22
Anzündmittel
E. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Wirkteilen
§ 23
Gefährliche Arbeiten
§ 24
Spritzlackieren
F. Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen
§ 25
Gebäude, Räume und Feuerlöscheinrichtungen
G. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Patronenmunition
§ 26
Gebäude und Räume
§ 27
Räume für Pulvervorratsbehälter beim maschinellen Laden von Patronenmunition
§ 28
Lademaschinen
§ 29
Vorratsbehälter für Anzündmittel
§ 30
Aufsetzen von bezünderten Geschossen
§ 31
Prüfen von Anzündmitteln
§ 32
Zuführen der Treibladungspulver
§ 33
Pulvervorratsbehälter für Rand- und Zentralfeuerhülsen
§ 34
Laborieren von Patronenmunition an Einzelladestellen
H. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter und gegossener Raketentreibsätze
§ 35
Einzelgebäude
§ 36
Mahlen und Trocknen explosionsgefährlicher Rohstoffe
§ 37
Ansetzen und Mischen von Treibstoffmassen
§ 38
Vermeiden von metallischen Fremdkörpern
§ 39
Kneten und Granulieren der Treibstoffmassen
§ 40
Walzen von Treibstoffmassen
§ 41
Mischen der Treibstoffgranulate
§ 42
Trocknen der Treibstoffgranulate
§ 43
Formgeben mittels Schneckenpressen
§ 44
Formgeben mittels Kolbenpressen und Schneiden
§ 45
Formgeben durch Gießen
§ 46
Aushärten und Tempern von Treibsatzrohlingen
§ 47
Entformen von gegossenen Treibsätzen
§ 48
Spanabhebendes Bearbeiten von Treibsätzen
§ 49
Isolieren von Treibsätzen
§ 50
Zerstörungsfreies Prüfen sowie Verpacken von Treibsätzen
§ 51
Maschinelles Zerkleinern von Treibsätzen
§ 52
Vermeiden von Brandübertragungen
J. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketenmotoren
§ 53
Gebäudebauarten
§ 54
Einzelräume
§ 55
Schutzmaßnahmen bei der Zündkreiskontrolle und dynamischen Unwuchtbestimmung
K. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketen
§ 56
Einzelräume
L. Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation
§ 57
Gebäudebauarten
§ 58
Einzelgebäude
§ 59
Anlagen zur Umweltsimulation
§ 60
Umweltsimulation ohne mechanische oder thermische Beanspruchung
M. Besondere Bestimmungen für das Vorbereiten von Munition zu Prüfzwecken
§ 61
Arbeitsplätze zu Prüfzwecken
IV. Betrieb
A. Gemeinsame Bestimmungen
§ 62
Allgemeines
B. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gegossener Sprengladungen
§ 63
Wiedergewonnene Sprengstoffe
§ 64
Gießen
§ 65
Sprengstoffleitungen und Absperrorgane
§ 66
Feuchthalten der Fußböden in Schmelz- und Gießhäusern
C. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter Sprengladungen
§ 67
Abstellen und Bereithalten
D. Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel
§ 68
Zündmittel
§ 69
Anzündmittel
E. Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen
§ 70
Herstellen von Treibladungen
F. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Patronenmunition
§ 71
Bereithalten von Treibladungsanzündern, Anzündhütchen und Treibladungspulvern
§ 72
Pulveraufgabestelle für Patronenmunition
§ 73
Abwiegen von Treibladungspulver für Patronenmunition
§ 74
Einrichtungen zur Aufnahme von ausgeschiedenen Treibladungspulvern
§ 75
Laden von Patronenmunition
§ 76
Verpacken von Patronenmunition
G. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter oder gegossener Raketentreibsätze
§ 77
Feuchtigkeitsgehalt der Rohmasse
§ 78
Mischen von Komposit-Treibstoffen
§ 79
Walzen
§ 80
Formgeben mittels Schnecken- und Kolbenpressen
H. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren
§ 81
Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren
I. Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation
§ 82
Anlagen zur Umweltsimulation
V. Prüfung
§ 83
Prüfung
VI. Ordnungswidrigkeiten
§ 84
Ordnungswidrigkeiten
VII. Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
§ 85
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
VIII. Inkrafttreten
§ 86
Inkrafttreten
Durchführungsanweisungen
Anhang:
Bezugsquellenverzeichnis
Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
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Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
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