§ 19
Ausgangsmaterial
Das Ausgangsmaterial für das Herstellen von Aluminiumpulver muß trocken und frei von Verunreinigungen sein, welche eine Selbstentzündung begünstigen oder die Brand- und Explosionsgefahr erhöhen. DA
DA zu § 19:
Verunreinigungen sind z. B. Eisen (Spannbänder, Drähte u. dgl.), magnesiumhaltige Späne, Sand, gefärbte oder lackierte Folien.




