§ 8
Blitzschutz
Herstellungs-, Bearbeitungs- und Zwischenlagergebäude sowie im Freien aufgestellte mit Schutzgas betriebene Mischer müssen mit einer Blitzschutzanlage versehen sein. DA
DA zu § 8:
Blitzschutzanlagen siehe die vom Ausschuß für Blitzableiterbau e.V. (ABB) herausgegebenen allgemeinen Blitzschutz-Bestimmungen.




