pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

§ 23
Benutzen von Geräten und Werkzeugen

Versicherte dürfen nur solche Geräte und Werkzeuge benutzen, die der Unternehmer für die jeweilige Arbeit unter Berücksichtigung der Eigenschaften der organischen Peroxide zur Verfügung gestellt hat. Sie dürfen diese Geräte und Werkzeuge nur bestimmungsgemäß benutzen. DA

DA zu § 23:

Siehe auch § 11 Abs. 8.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
www.SISdigital.de
Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag