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§ 13
Einrichtungen gegen Abstürzen von Personen

Mechanische Leitern müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die sicheres Arbeiten vom Leiterkopf aus ermöglichen. DA

DA zu § 13:

Solche Einrichtungen sind z. B. eine Plattform mit Rückenschutz oder ein Arbeitskorb.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
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