§ 13
Einrichtungen gegen Abstürzen von Personen
Mechanische Leitern müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die sicheres Arbeiten vom Leiterkopf aus ermöglichen. DA
DA zu § 13:
Solche Einrichtungen sind z. B. eine Plattform mit Rückenschutz oder ein Arbeitskorb.




