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I. Geltungsbereich

§ 1
Geltungsbereich

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Hafenarbeit. DA

DA zu § 1:

Neben dieser Unfallverhütungsvorschrift sind auch allgemeine und gerätebezogene Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

Der Geltungsbereich einschlägiger Regelungen z.B. der Gefahrgutverordnung und der Gefahrstoffverordnung, bleiben durch diese Unfallverhütungsvorschrift unberührt.


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