pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

§ 52
Vorbeugende Instandhaltung

Bauteile, die regelmäßig überwacht werden müssen, müssen so angeordnet sein, daß die Überwachung leicht und gefahrlos möglich ist. DA

DA zu § 52:

Solche Teile sind z. B. Sicherheitssysteme, Hydrauliköl- und Kraftstoffilter, Tragmittel, Fangvorrichtungen.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
www.SISdigital.de
Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag