Drittes Kapitel
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Tag des Monats nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Unfallverhütungsvorschriften
- "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6) vom 1. Oktober 1995,
in der Fassung vom 1. November 2003,
und - "Betriebsärzte" (BGV A7) vom 1. April 1976, in der Fassung vom 1. April 1989,
außer Kraft.
(2) § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 ist bis zum 31. Dezember 2008 gültig.




