Anlage 2
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten (zu § 2 Abs. 3)
Die jährliche Mindesteinsatzzeit der Betriebsärzte bzw. der Fachkräfte für Arbeitssicherheit setzt sich
- für gewerbliche Produktionsbereiche aus einer Sockeleinsatzzeit und Einsatzzeiten je Beschäftigtem und
- für Verwaltungsbereiche aus Einsatzzeiten je Beschäftigtem
zusammen.
Einsatzzeiten für gewerbliche Produktionsbereiche:
Für Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind die Sockeleinsatzzeiten und Einsatzzeiten je Beschäftigtem in gewerblichen Produktionsbereichen der Tabelle 1 zu entnehmen.
Dem spezifischen Gefährdungspotenzial des Betriebes wird durch unternehmensbezogene Gefährdungsfaktoren Rechnung getragen. Für gewerbliche Produktionsbereiche sind Gefährdungsfaktoren für unterschiedliche Gewerbezweige festgelegt, welche der Tabelle 2 zu entnehmen sind.
Der ermittelte Wert aus Sockeleinsatzzeit und Einsatzzeiten je Beschäftigtem in gewerblichen Produktionsbereichen ist mit dem Gefährdungsfaktor (Tabelle 2) zu multiplizieren. Hieraus ergibt sich die jährlich zu erbringende Mindesteinsatzzeit für Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sofern ein Unternehmer in mehreren Produktionsbereichen mit unterschiedlichen Gefährdungsfaktoren Arbeitnehmer beschäftigt, ist zur Ermittlung der Einsatzzeiten zunächst der unternehmensspezifische Gefährdungsfaktor zu errechnen. Die Anzahl der in Produktionsbereichen mit unterschiedlichen Gefährdungsfaktoren Beschäftigten wird hierzu mit dem zugeordneten Gefährdungsfaktor (Tabelle 2) multipliziert. Diese Einzelergebnisse aus den jeweiligen Produktionsbereichen werden aufsummiert und der so ermittelte Wert durch die Gesamtzahl der in gewerblichen Produktionsbereichen Beschäftigten dividiert. Als Ergebnis erhält man den betriebsspezifischen Gefährdungsfaktor.
Die jährliche Einsatzzeit für den gewerblichen Produktionsbereich ist dann das Produkt aus dem unternehmensspezifischen Gefährdungsfaktor und der Summe aus Sockeleinsatzzeit und Einsatzzeiten je Beschäftigtem im gewerblichen Produktionsbereich.
Handwerker sind dem Bereich zuzuordnen, für den sie überwiegend tätig sind.
Einsatzzeiten für Verwaltungsbereiche:
Für Verwaltungstätigkeiten betragen die Einsatzzeiten der Betriebsärzte 0,2 Stunden pro Jahr je Beschäftigtem und die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit 0,3 Stunden pro Jahr je Beschäftigtem.
Als Verwaltungstätigkeiten gelten solche Tätigkeiten, in denen Versicherte ausschließlich Büroarbeiten durchführen.
Mindesteinsatzzeiten der Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
Die Einsatzzeiten für gewerbliche Produktionsbereiche und Verwaltungsbereiche werden addiert. Dies ergibt die jährlich zu erbringenden Mindesteinsatzzeiten für Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Unternehmen.
Diese Mindesteinsatzzeiten sind im Verhältnis der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Gefährdung auf die einzelnen Arbeitsbereiche bzw. Produktionsstandorte aufzuteilen. Die Einsatzzeiten sind im Betrieb zu erbringen.
| Tabelle 1: | Jährliche Sockeleinsatzzeiten und Einsatzzeiten je Beschäftigtem für gewerbliche Produktionsbereiche in Stunden |
| Betriebs- ärzte | Fachkräfte für Arbeits- sicherheit | |
| Sockeleinsatzzeit | 8 | 40 |
| Für Unternehmen mit 11 - 20 Beschäftigten | ||
| für die ersten 5 Beschäftigten für jeden weiteren Beschäftigten | 0,8 0,6 | 8 6 |
| Für Unternehmen mit 21 - 200 Beschäftigten | ||
| für die ersten 5 Beschäftigten für den 6. - 20. Beschäftigten für jeden weiteren Beschäftigten | 0,8 0,6 0,5 | 8 6 4 |
| Für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten | ||
| für die ersten 5 Beschäftigten für den 6. - 20. Beschäftigten für den 21. - 200. Beschäftigten für jeden weiteren Beschäftigten | 0,8 0,6 0,5 0,4 | 8 6 4 2 |
| Tabelle 2: | Gefährdungsfaktoren für gewerbliche Produktionsbereiche |
| Betriebsart | Gefährdungsfaktor |
| Gewinnung von Erdöl und Erdgas Zement Kalk Gips Porenbeton Mörtel und Edelputze | 0,7 |
| Transportbeton Asphaltmischgut Tiefbohrungen auf Erdöl und Erdgas Geophysik | 0,8 |
| Kies und Sand Bims Haldenabbau Kalkschiefergewinnung Naturwerksteinbe- und -verarbeitung | 0,9 |
| Gewinnung von Naturstein Aufbereitung von Naturstein Recycling Schlackenaufbereitung Herstellung von Beton- und Fertigteilen Betrieb von Betonpumpen | 1,0 |
Die Gefährdungsfaktoren berücksichtigen alle innerhalb eines Gewerbezweiges vorhandenen
- abstrakten Gefährdungen, welche z. B. durch den Betrieb, die vorhandenen Verkehrswege, die eingesetzten Maschinen usw. verursacht werden, und
- das reale Gefährdungspotenzial, welches seinen Niederschlag im Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft findet.
Die Gefährdungsfaktoren werden in Abständen von 5 Jahren auf ihre Richtigkeit überprüft.
Die Beschäftigten sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.




