Drittes Kapitel
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
§ 7
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig treten die Unfallverhütungsvorschriften "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6) vom 1. April 1996, in der Fassung vom 1. Oktober 2002, und "Betriebsärzte" (BGV A7) vom 1. Oktober 1998 außer Kraft.
(2) § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 ist bis zum 31. Dezember 2008 gültig.




