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Anhang 2 zu § 4 (Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit)

Die Ausbildungslehrgänge werden nach den Grundsätzen gestaltet, die das frühere BMA, jetziges BMWA, mit Schreiben vom 29. Dezember 1997 an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der Fachaufsicht festgelegt hat.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die einen Ausbildungslehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben, der nach den Grundsätzen gestaltet war, die das BMA mit Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 festgelegt hatte, dürfen weiterhin bestellt werden.

Entsprechend Ziffer 7 des Fachaufsichtsschreibens des BMA vom 29. Dezember 1997 (Az: IIIb7-36042-5) zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden in der Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse vermittelt, wobei in der Regel auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen aufgebaut wird. Dabei werden die Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption berücksichtigt, wonach die Rahmenthemen der Ausbildungsstufe III den nachfolgenden 5 Themenfeldern zugeordnet werden:

  1. Spezifische Gefährdungsfaktoren,
  2. Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen,
  3. Spezifische Arbeitsverfahren,
  4. Spezifische Arbeitsstätten,
  5. Spezifische personalbezogene Themen.

Die Rahmenthemen, die in 32 Stunden vermittelt werden, sind wie folgt untergliedert:

Rahmenthemen / Themenfelder Unterthemen (Lerninhalte)
Verkettete und flexible Systeme
Aus dem Themenfeld 2:
"Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen“
 
  • Maschinen/Anlagen der keramischen und Glas-Industrie
  • Sicherheitsanforderungen an Steuerungen
Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung und Veredelung von Werk- und
Baustoffen
Aus den Themenfeldern 2 und 3:
"Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen“
"Spezifische Arbeitsverfahren“
  • Sicherer Betrieb von Trocknern und Öfen
  • Gasanlagen
  • Ergonomische Probleme
  • Spezifische Lärmprobleme
  • Gefährdungskataloge
  • Spezifische Gefahrstoffprobleme in der keramischen und Glas-Industrie
  • Betriebsanweisung / Unterweisung
Organisation der Instandhaltung/ Störungsbeseitigung
Aus dem Themenfeld 3:
"Spezifische Arbeitsverfahren“
  • Arbeiten in engen Räumen
  • Unfälle bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
Gefährdung/Belastung bestimmter Personengruppen
Aus dem Themenfeld 5:
"Spezifische personenbezogene Themen“
  • Fremdfirmen
  • Alleinarbeit

Ausbildungsmaßnahmen der Stufe III können bereits in den Zeiträumen zwischen den Präsenzphasen der Ausbildungsstufen I (Grundausbildung) und II (Vertiefende Ausbildung) durchgeführt werden, soweit die erforderlichen fachlichen Kenntnisse vorhanden sind.

 


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