pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

Anlage 2

(zu § 2 Abs. 3)

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Bei Betrieben mit mehr als durchschnittlich 10 Beschäftigten berechnen sich die Mindesteinsatzzeiten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß der nachstehenden Tabelle.

lfd. Nr. Schlüsselzahl Mindesteinsatzzeit je beschäftigten Arbeitnehmer (Std./Jahr je AN)
betriebsärztliche
Betreuung
sicherheitstechnische Betreuung
bei einer Zahl der
durchschnittlich
im Betrieb beschäftigte
Arbeitnehmer
 
1 130, 140, 220, 290, 370, 81 0,2

1 -

100
101 - 200
über 200
1,2
1,0
0,8
2 42, 171, 181,
200, 240, 260,
41, 190
0,25 1 - 100
101 - 200
über 200
2,0
1,5
1,2
3 20, 40, 51, 61, 100 0,30 1 - 100
101 - 200
über 200
2,70
2,00
1,50

Lfd. Nr. 1

Schlüsselzahlen Gewerbszweig
130 Herstellen von Schleifmitteln und keramischen Katalysatoren
140 Herstellen von künstlichen Zähnen oder Herstellen, Be- und Verarbeiten nichtsilikatischer technischer Keramik (z.B. High-Tech-Keramik, Biokeramik, Schneidkeramik)
220 Be- und Verarbeiten von Hohlglas, Stäben, Kugeln, Schaumglas, durchsichtigen oder durchscheinenden Kunststoffen; Herstellen wissenschaftlicher und medizinischer Instrumente, Apparate sowie von Isolierflaschen
290 Selbständige Keramik- und Glasmalereien; Herstellen von bleigefaßten Kleingläsern (z.B. Tiffanytechnik); Herstellen von Plastiken und Figuren aus Gips u.ä. Stoffen
370 Herstellen von Deckgläsern, Diapositivgläsern, Brillengläsern, Objektträgern, Skalen, Lichtwellenleitern u.ä.
81 Herstellen, Be- und Verarbeiten feinkeramischer Erzeugnisse

Lfd. Nr. 2

Schlüsselzahlen Gewerbszweig
42 Herstellen, Be- und Verarbeiten von Baustoffen, Fertigbauteilen und Bauteilen, soweit nicht anderweitig einzuordnen
171 Herstellen von Großsteinzeug, Steinzeugröhren, Kaminsteinrohren, Kanalisationsröhren
181 Herstellen von feuerfesten Erzeugnissen einschließlich feuerfester Mörtel, Stampfmassen und vergleichbarer Produkte
200 Herstellen von Flach-, Float-, Guss- und Spiegelglas
240 Herstellen von vorgespanntem Einscheiben-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas); Herstellen von Isolierglas aus mehreren Scheiben
260 Herstellen und Verarbeiten von Glasfasern, Steinwolle, Schlackenwolle, Keramikfasern
41 Herstellen von Spaltplatten oder von Schmelztiegeln, Leichtkalksandsteinen oder Leichtbetonsteinen
190 Herstellen von Hohlglas, Stäben, Kugeln, Schaumglas; Be- und Verarbeiten von Flachglas

Lfd. Nr. 3

Schlüsselzahlen Gewerbszweig
20 Tonabbau, Kaolin u.ä. Stoffe, Aufbereitung und Zurichtung, oder Torf, Abbau und Verarbeiten; Herstellen von Blumenerde, Rindenerde u.ä.
40 Ziegeleien (einschließlich Herstellen von Blähton)
51 Herstellen von Kalksandsteinen
61 Herstellen von Bimsbaustoffen, Schlacken- und Aschensteinen
100 Herstellen von Wand- und Fußbodenfliesen (einschließlich Mosaiken)

Für Arbeitnehmer im kaufmännisch und technisch verwaltenden Teil der Unternehmen gelten die Einsatzzeiten des Gewerbszweiges, dem die weiteren Arbeitnehmer zugeordnet werden; bei mehreren Gewerbszweigen gelten insoweit die Einsatzzeiten des Gewerbszweiges, in dem die meisten Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Für das kaufmännische und verwaltende Personal eigenständiger Verwaltungen, gelten als Einsatzzeiten je Arbeitnehmer/Jahr 0,2 Stunden für den Betriebsarzt und 0,3 Stunden für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die nach speziellen Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, müssen zusätzlich zur Einsatzzeit erbracht werden.

Die Beschäftigten sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
www.SISdigital.de
Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag