Anhang 4
Unverbindliches Muster für die Aufgabenübertragung an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
§ 1
Vertragsgegenstand
| Der Auftraggeber verpflichtet Herrn/Frau _____________________________ |
| als Sicherheitsingenieur/-techniker/-meister) für folgende(n) Betrieb(e)/Betriebsstätte(n) |
_____________________________________________________________ |
_____________________________________________________________ |
_____________________________________________________________ |
_____________________________________________________________ |
§ 2
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
(1) Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt die Aufgaben wahr, die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben. Maßgebend für den Inhalt der Aufgaben ist insbesondere § 6 Arbeitssicherheitsgesetz.
(2) Art und Umfang der Betreuung sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Diese Tabelle bezieht sich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und wird jährlich neu ermittelt.
| Bereich | Zahl der Arbeitnehmer | festgestellte Unfall- und Gesundheitsgefahren | geschätzter Aufwand der Sicherheitsfachkraft (in Stunden) |
§ 3
Schweigepflicht, Dokumentationsunterlagen und Datenschutz
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihr im Rahmen der Betreuung und Beratung des Betriebes offenbart werden, insbesondere über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren.
§ 4
Haftung
(nur bei einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit)
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung abzuschließen: |
______________ € für Personenschäden, jedoch nicht mehr als |
______________ € für eine einzelne geschädigte oder verletzte Person, |
______________ € für Sachschäden und |
______________ € für Vermögensschäden. |
§ 5
Aufgaben des Arbeitgebers
Der Auftraggeber wird der Fachkraft für Arbeitssicherheit alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen. Er wird der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach vorheriger Terminabsprache Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen ermöglichen und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.
§ 6
Rechnung
Von den Vertragspartnern zu vereinbaren.
§ 7
Fachkunde
(nur bei externer Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Der Auftragnehmer bestätigt, daß die Fachkundevoraussetzungen nach § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6) erfüllt sind und verpflichtet sich, regelmäßig an den (bereichsbezogenen) Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 4 der v.g. Unfallverhütungsvorschrift teilzunehmen. Er verpflichtet sich ferner nur solche Fachkräfte zur Erfüllung dieses Vertrages einzusetzen, die diese Voraussetzungen ebenfalls erfüllen.
§ 8
Sonstiges
Von den Vertragspartnern zu vereinbaren.
§ 9
Beginn und Ende des Vertrages
Von den Vertragspartnern zu vereinbaren.




