pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

Anlage 1
(zu § 2 Abs. 2)

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung

 

I. Ermitteln der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb für die sicherheitstechnische Betreuung

Die Unfall- und Gesundheitsgefahren sind in Betrieben, die nicht an der alternativen Betreuung teilnehmen, mindestens 1x jährlich, bei Betrieben bis durchschnittlich 10 Beschäftigten alle 3 Jahre, wie nachfolgend beschrieben zu ermitteln. An dieser Ermittlung ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beteiligen. Bei der Ermittlung sind geplante wesentliche technische oder organisatorische Neuerungen, insbesondere Neueinrichtung oder Umgestaltung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen. Werden Planungen erst nach der letzten Ermittlung eingeleitet, sollte die nächste Ermittlung vorgezogen werden

1. Einfluss auf die Unfall- und Gesundheitsgefahren durch die Betriebsorganisation

Faktoren, welche die Unfall- und Gesundheitsgefahren (z.B. auch Unfallhäufigkeit und krankheitsbedingte Ausfallzeiten) beeinflussen, sind insbesondere:

1.1 Integration der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in die betrieblichen Prozesse und Strukturen, beginnend bei Unternehmer, Führungskräften und Mitarbeitern je nach Umfang der Verantwortlichkeit (volle Verantwortung beim Unternehmer, je nach Aufgabeninhalt abgestufte Verantwortung der Führungskräfte und Mitarbeiter);
1.2 Schaffen klarer Zuständigkeiten und Befugnisse einschließlich der Überprüfung des umfassenden Abdeckens sämtlicher Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen;
1.3 Einbeziehen der Beschäftigten in die Vorgaben zur Arbeitsgestaltung;
1.4 Einweisen der Beschäftigten in die Arbeitsvorgänge und regelmäßige Wiederholung dieser Einweisung;
1.5 Möglichstes Reduzieren ungünstiger Umgebungseinflüsse, z.B. Lärm, Hitze, Monotonie der Arbeit, nicht erfüllbare Zeitvorgaben;
1.6 Häufige Tätigkeiten der Beschäftigten außerhalb der Betriebsstätte, insbesondere Bau- und Montagetätigkeiten; Schichtarbeit, überlange Arbeitszeiten.

Je mehr der vorstehenden Grundregeln nicht erfüllt sind, desto höher sind die Unfall- und Gesundheitsgefahren.

 

2. Spezielle Unfall- und Gesundheitsgefahren in bestimmten Gewerbegruppen

Über die Unfall- und Gesundheitsgefahren auf Grund der Betriebsorganisation hinaus gibt es solche, die speziell in bestimmten Gewerbegruppen auf Grund ihrer Fertigung bestehen.

Für die Ermittlung und Beurteilung der Unfall- und Gesundheitsgefahren hat die Holz-Berufsgenossenschaft Checks für Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet. Sie werden im Rahmen einer gemeinsamen Betriebsbegehung vom Unternehmer und der Fachkraft für Arbeitssicherheit als Hilfestellung für die Erfüllung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz festgelegten Aufgaben mit herangezogen. Das Ergebnis ist Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sofern dem Unternehmer oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Ausfüllen der Checks weitere Unfall- und Gesundheitsgefahren bekannt werden, sind auch diese zu berücksichtigen und ggf. gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit einzustufen. Der prinzipielle Aufbau ist nachfolgend dargestellt:

Spalte 1 gibt für die verschiedenen Gewerbezweige die Arbeitsbereiche, Tätigkeiten oder die Gegenstände an, die mindestens zu beurteilen sind.

In Spalte 1 ist zusätzlich die Gefährdungseinstufung angegeben. Diese Einstufung basiert auf statistischen Erhebungen der Holz-Berufsgenossenschaft in den Betrieben des jeweiligen Gewerbezweiges und auf den Erfahrungen aus den Unfalluntersuchungen der Technischen Aufsichtsbeamten sowie aus den Erkrankungsdaten der Krankenkassen.

Es bedeuten: Gefährdungsstufe I sehr häufig leichtere Unfälle/Gesundheitsschäden oder relativ oft schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.
  Gefährdungsstufe II häufig leichtere Unfälle/Gesundheitsschäden oder relativ selten schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.
  Gefährdungsstufe III selten leichte Unfälle/Gesundheitsschäden oder nur in extremen Ausnahmefällen schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.

Die in Spalte 2 aufgeführten Gefährdungs- und Belastungsfaktoren geben dem Unternehmer wichtige Hinweise auf Risiken im Betrieb und sind bei der Ermittlung der Unfall- und Gesundheitsgefahren zu berücksichtigen. Der Unternehmer soll diese und weitere von ihm selbst festgestellten Gefährdungs- und Belastungsfaktoren der Beauftragung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Ermittlung des Beratungsbedarfs zu Grunde legen. Bei der Reihenfolge des Abarbeitens sollen die Risikogruppen berücksichtigt werden (primär Gefährdungsstufe I, dann II, dann III).

In Spalte 3 werden typische, häufig vorkommende Unfälle oder Erkrankungen geschildert.

Spalte 4 "Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz" gibt Hinweise darauf, welche Maßnahmen zur Gefährdungsabwehr ergriffen werden können. Soweit diese Maßnahmen bereits ergriffen sind oder in Auftrag gegeben sind, besteht auch bei Teilnahme an der alternativen Betreuung diesbezüglich kein Beratungsbedarf (siehe auch Anlage 2).

Die vorletzte Spalte zeigt Lösungsvorschläge oder Beispiele.

In Spalte 5 wird der Zeitaufwand der Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Wahrnehmung dieser Aufgabe abgeschätzt.

 

Spalten
1
2
3
4
5
6
7
Arbeits-bereich Tätigkeit,
Einwirkung
Gefährdungs-, Belastungs-
faktoren
Typische, häufig vorkom-mende Unfallher-gänge oder Erkran-kungen
Fragen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Aufwand f.d.
Fachkraft f.
Arbeits-
sicherheit
(in Stunden)
Lösungs-vor-
schläge
Bemer-kungen
Einzel-fragen
Überprüfung der Fragen
Handlungsbedarf
in
 
zu erledigen durch
unter Einbeziehen von
   
vor- handen /zutref-fend   Technik Organisation Verhalten erledigt bis eigenes Personal Hersteller/ Lieferant des Produktes sonstige Fremdfirma Fachkraft für Arbeits-sicherheit Berater der Fach-verbände sonstige Personen/ Institutionen (z.B. GAA) Berater der Holz-BG kein Hand-
lungsbedarf
Prüfung der Wirk-
samkeit durch/am
Zuschnitt
Tisch-, Format-kreis-
säge
II  
Schneiden am Sägeblatt Berühren des Sägeblattes mit der rechten Hand beim Durch-schieben des Werkstückes zwischen Sägeblatt und Anschlag 1. Ist der Spaltkeil montiert und richtig eingestellt?
     
       
 
   
       
   
 
       
2. Wird die Schutz-haube, immer auf Werkstück-höhe eingestellt?
     
       
 
   
       
   
 
       
Berühren des Sägeblattes mit der Hand beim Entfernen der Abfallstücke ohne Hilfsmittel 3. Sind Hilfsmittel wie Schiebe-stock, Schiebe-hölzer, Wechsel-griffe und Besäum-hilfen griffbereit an jeder Maschine vorhanden?
     
       
 
   
       
   
 
       

 

II Ermitteln der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb für die arbeitsmedizinische Betreuung

Die folgenden in den Spalten 1 bis 3 zusammengestellten Gefährdungen geben dem Unternehmer wichtige Hinweise auf Risiken im Betrieb und sind bei der Ermittlung des Gefährdungspotentials für jeden Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Der Unternehmer soll diese und weitere von ihm selbst festgestellte Gefährdungs- und Belastungsfaktoren der Beauftragung des Betriebsarztes und der Ermittlung des Beratungsbedarfs zu Grunde legen. Die in dieser Anlage beispielhaft aufgelisteten Gefährdungstatbestände bei den jeweiligen Tätigkeiten sind mit den am jeweiligen Arbeitsplatz gegebenen tatsächlichen Verhältnissen, Arbeitsmethoden und eingesetzten Arbeitsstoffen zu vergleichen. Die hiernach am Arbeitsplatz vorliegenden Arbeitsmethoden und verwendeten Arbeitsstoffe bilden mit den hierzu gegenübergestellten Gefährdungen aus der Anlage das Gefährdungspotential. Spalte 4 gibt Hinweise darauf, welche Maßnahmen der Betriebsarzt im Regelfall zur Gefährdungsabwehr dem Unternehmer vorschlagen oder ergreifen muss. Die in den Hinweisen verwendeten Abkürzungen mit G und nebenstehender Zahl (z. B. G 20) haben die "Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" zum Gegenstand. Alle hier maßgeblichen Grundsätze sind in der dieser Anlage beigefügten Tabelle aufgelistet.

Arbeitsverfahren/
Tätigkeiten
Gefährdungen durch Mögliche Wirkung Tätigkeiten des Arztes (1)
(Sofern im folgenden Vorsorgeuntersuchungen aufgeführt werden, sind diese bei Überschreitender Auslöseschwelle erforderlich)
1. Be- und Verarbeitung von /Umgang mitHolz und Holzwerkstoffen 1. Holzstäube, insbes.von Eichen-, Buchen- und allergisierenden Hölzern bei spanender Bearbeitung 1. Atemwegserkrankungen
2. Hauterkrankungen
3. U. U. Nasen-schleim-haut-krebs nach Expos. gegenüber Eichen- und Buchen-holz-stäuben
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3), G 24(3)und G 44 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Staubreduzierungvorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten Umsetzung an anderen Arbeitsplatz prüfen
1. Be- und Verarbeitung von /Umgang mitHolz und Holzwerkstoffen 2. Lärm durch den Betrieb von Maschinen, insbes.Holzbear-beitungsmaschinen Innenohrschwerhörigkeit 1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 20 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Lärmreduktionvorschlagen
2. Umgang mit Leimen (z. B.Beschichten von Platten, Anleimern) 1. Formaldehyd bei Anwendung von formaldehyd-haltigen Leimen Irritative und allerg. Reizung von Haut und Atemwegen 1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3), G 24(3)und G 44 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Staubreduzierungvorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten Umsetzung an anderen Arbeitsplatz prüfen
  2. Phenol bei Anwendung von Phenol-Formaldehyd-leimen Irritative Reizung von Haut, Augen und Atemwegen,Störungen im Bereich des Nervensystems 1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchungen nach G 23(3),G 24(3) und allgemeine Vorsorgeuntersuchung(3) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduzierungder Phenolbelastung vorschlagen
  3. Isocyanate bei AnwendungvonPU-Klebern Irritative und allerg. Reizungvon Haut und Atemwegen 1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3), G 24(3)und G 44 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Staubreduzierungvorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten Umsetzung an anderen Arbeitsplatz prüfen
  4. Cyanacrylatkleber Irritative und allerg. Reizungvon Haut, Augen, Atemwegen 1. Exposition abschätzen; falls notwendig,Messung vorschlagen
2. Feststellung der Symptome
3. Je nach Kleber allg. Vorsorgeuntersuchung oder Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3) und G 24(3) durchführen
4. Maßnahmen zur Reduktion der Belastung vorschlagen, überprüfen, ob danach Symptome noch vorhanden sind
  5. Hitze bei Arbeitenan Pressen Blutdruckerhöhung 1. Abschätzen der Hitzeeinwirkung
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 30 durchführen (Eignung), ggf. Umsetzung
  6. Elektromagnetische Felder bei der Hochfrequenz-trocknung Lokale oder generelle Temperaturerhöhungen 1. Abschätzen der Exposition; falls notwendig,Messung vorschlagen
2. Ggf. allgemeine Vorsorgeuntersuchungen durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Abschirmungvorschlagen
3. Umgang mit Lackenund Lösemitteln 1. Nitrolacke bei Lackierarbeiten und in der Oberflächen-abteilung 1. Irritative Reizungen von Haut und Atemwegen
2. Störungen im Bereich des peripheren und zentralen Nervensystems
3. Störungen im Bereich der Leber und der blutbildenden Organe
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2.Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durch-führen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduzierung der Lösemittelbelastung vorschlagen
  2. Säurehaltige Lacke 1. Irritative Reizungen von Haut und Atemwegen
2. Störungen im Bereich des peripheren und zentralen Nervensystems
3. Störungen im Bereich der Leber und der blutbildenden Organe
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2.Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durch-führen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduzierung der Lösemittelbelastung vorschlagen
  3. DD-Lacke 1. Irritative Reizungen von Haut und Atemwegen
2. Störungen im Bereich des peripheren und zentralen Nervensystems
3. Störungen im Bereich der Leber und der blutbildenden Organe
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2.Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durch-führen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduzierung der Lösemittelbelastung vorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten die Prüfung der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen
  4. Polyesterlacke 1. Irritative und allerg. Reizungen von Haut und Atemwegen
2. Störungen im Bereich desperipheren und zentralenNervensystems
3. Störungen im Bereich derLeber und der blutbildendenOrgane
1. Exposition abschätzen; falls notwendig,Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduzierung der Lösemittelbelastung vor-schlagen
  5. Epoxidharzlacke 1. Irritative und allerg. Reizungen von Haut und Atemwegen
2. Störungen im Bereich desperipheren und zentralenNervensystems
3. Störungen im Bereich derLeber und der blutbildendenOrgane
4. U. U. Krebs der ableitendenHarnwege bei Verwendungspezieller aromatischerAmine
1. Exposition abschätzen; falls notwendig,Messung vorschlagen; beim Umgang mitaromatischen Aminen Exposition ermitteln
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durchführen,im Falle des Umgangs mit aromatischen Aminen auch nach G 33
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduzierungder Belastung vorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten die Prüfung der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen
5. Im Falle erforderlicher Vorsorgeuntersuchungennach G 33 Vorschlag der Meldung an die Holz-Berufsgenossenschaft
4. Be- und Ver-arbeitung von /Umgang mit Metallen 1. Lärm durch den Betriebvon Maschinenz. B. Stanzen, Sägen Innenohrschwerhörigkeit 1. Exposition abschätzen; falls notwendig,Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 20 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Lärmreduktionvorschlagen
  2. Chromverbindungenbeim Schleifenund Schweißen vonchromhaltigenWerkstoffen, Werkstoffemit chromhaltigenAnstrichstoffen 1. Hautdermatitis
2. Chromatgeschwür
3. Veränderungen an der Nasenscheidewandbeim Umgangmit Chromat
4. U. U. Krebs der Lunge unddes Kehlkopfes nachChromatinhalation
1. Exposition mit Chrom und Chromat ermitteln
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 24(3) und G 15durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Chrombelastung vorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten die Prüfung der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen
5. Im Falle erforderlicher Vorsorgeuntersuchungennach G 15 Vorschlag der Meldung an die Holz-Berufsgenossenschaft
  3. Nickel- und Nickelverbindungen beim Schleifen undSchweißen von nickelhaltigen Werkstoffen, Werkstoffe mit nickelhaltigen Anstrichstoffen 1. Hautdermatitis2. U. U. Krebs der Lunge,Nasenhöhle und des Kehlkopfes 1. Exposition mit Chrom und Chromat ermitteln
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 24(3) und G 15durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Chrombelastung vorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten die Prüfung der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen
5. Im Falle erforderlicher Vorsorgeuntersuchungennach G 15 Vorschlag der Meldung an die Holz-Berufsgenossenschaft
  4. Zink- und Zinkverbindungen beim Schleifen undSchweißen verzinkter Werkstoffe „Gießfieber“ infolge Einatmens größerer Mengen an Zinkoxidrauchen 1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2. Ggf. allgemeine Vorsorgeuntersuchung wegen Exposition gegenüber Zink-oxidrauchen durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Zinkoxidrauch-belastung vorschlagen
 

5. Schweißgase
5.1 Kohlenmonoxid beimAutogenschweißen

„Innere“ Erstickung durch Verdrängungdes Sauerstoffs imBlut durch Reizung der Lungen 1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 7 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Kohlenmonoxidbelastung vorschlagen
  5.2 Stickoxide bei allenüblichen Schweißverfahren Reizung der Schleimhäute,Reizung von Haut und Atemwegen 1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Stickoxidbelastung vorschlagen
  5.3 Ozon beimWIG- und MIG-Schweißen Reizung von Haut und Atemwegen,Lungenödem, Nierenfunktionsstörungen 1. Exposition abschätzen
2.Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3) undG 24(3) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Ozonbelastung vorschlagen
  6. Lösemittel beim Entfettenvon Metallen 1. Irritative Reizungen vonHaut und Atemwegen
2. Störungen im Bereichdes peripheren und zentralen Nervensystems
3. Störungen im Bereich der Leber und der blutbildendenOrgane
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Lösemittelbelastung vorschlagen
5. Be- und Verarbeitungvon / Umgangmit Kunststoffen 1. Lärm durch den Betriebvon Maschinen Innenohrschwerhörigkeit 1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 20 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Lärmreduktionvorschlagen
  2. Lösemittel beim Reinigender Teile mit kunststofflösenden Mitteln 1. Irritative Reizungen vonHaut und Atemwegen
2. Störungen im Bereichdes peripheren und zentralenNervensystems
3. Störungen im Bereich der Leber und der blutbildendenOrgane
1. Exposition abschätzen; falls notwendig,Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Lösemittelbelastung vorschlagen
  3. Epoxidharze beim Herstellen von Modellen für Tiefziehformenund bei der Verwendung als Kleber 1. Irritative und allerg. Reizungenvon Haut und Atemwegen
2. Störungen im Bereich desperipheren und zentralenNervensystems
3. Störungen im Bereich derLeber und der blutbildendenOrgane
4. U. U. Krebs der ableitendenHarnorgane
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen. Im Falle desUmgangs mit aromatischen Aminen Expositionermitteln.
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durchführen,im Falle des Umgangs mit aromatischen Aminen auch nach G 33
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduzierung der Lösemittelbelastung vorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten die Prüfung der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen
5. Im Falle erforderlicher Vorsorgeuntersuchungennach G 33 Vorschlag der Meldung an die Holz-Berufsgenossenschaft
  4. Polyesterharze 1. Irritative Reizung von Hautund Atemwegen
2. Störungen im Bereich desperipheren und zentralenNervensystems
3. Störungen im Bereich derLeber und der blutbildendenOrgane
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Lösemittelbelastung vorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten die Prüfung der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen
  5. Polyurethanharze 1. Irritative und allerg. Reizungvon Haut und Atemwegen
2. Störungen im Bereich desperipheren und zentralenNervensystems
3. Störungen im Bereich derLeber und der blutbildendenOrgane
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 88(2) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Lösemittelbelastung vorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten die Prüfung der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen
  6. Kunststoffstäube, insbesonderebei derVerarbeitung von GFK Beeinträchtigung der Funktionder Atmungsorgane 1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Staubreduktionvorschlagen
  7. Bleihaltige Stäube(Stabilisatoren) im Bereichder Mischerei 1. Störungen im Zentralnervensystem
2. Störungen im Magen-Darm-System
3. Lähmungen im Bereich derExtremitäten
4. Schrumpfniere
1. Exposition abschätzen; falls notwendig,Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3) undG 2 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Bleistaubbelastung und zur Hygiene vorschlagen
  8. CadmiumhaltigeStäube (Cd-haltigePigmente) im Bereichder Mischerei 1. Reizung der oberen Atemwege
2. Veränderung der Nasenschleimhaut
3. Nierenstörung
4. Knochenmarksschädigung
5. U. U. Krebs der Lunge, Nieren und Prostata
1. Exposition ermitteln
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchungen nach G 23(3) undG 32 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Cadmiumstaubreduktion vorschlagen
4. Im Falle erforderlicher Vorsorgeuntersuchungen nach G 32 Vorschlag der Meldung an dieHolz-Berufsgenossenschaft
 6. Umgang mit Holzschutzmitteln 1. Ölige Holzschutzmittel
1.1 Teeröle bei AnwendungteerölhaltigerHolzschutzmittel
1. Reizung der Haut
2. U. U. Hautkrebs
1. Exposition ermitteln
2. Ggf. Vorsorge-untersuchungen nach G 24(3) undG 4 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Teeröl- belastung vorschlagen
  1.2 Org. Fungizide undInsektizide wieLindan 1. Reizung von Haut und Atemwegen
2. Störungen des Nervensystems
3. Störungen der Leber
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3) undG 24(3) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Belastung vorschlagen
  1.3 Lösemittel 1. Reizung von Haut undAtemwegen
2. Störungen des Nervensystems
3. Störungen der Leber
1. Exposition abschätzen; falls notwendig, Messungvorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3) undG 24(3) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Belastung vorschlagen
  2. Wasserlösliche,salzhaltige Holzschutzmittel
2.1 Chromate als InhaltsstoffewasserlöslicherHolzschutzmittel
1. Hautdermatitis
2. Chromatgeschwür
3. Veränderung der Nasenschleimhaut
4. Krebs der Lunge und desKehlkopfes
1. Exposition mit Chromaten ermitteln
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 24(3) undG 15 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Chromatbelastung vorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten die Prüfung der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen
5. Im Falle erforderlicher Vorsorgeuntersuchungennach G 15 Vorschlag der Meldung an die Holz-Berufsgenossenschaft
  2.2 Arsen und seineVerbindungen als Inhaltsstoffe

1. Reizungen und evtl. allerg.Reaktionen der Haut
2. Störungen des Nervensystems
3. U. U. Krebs der Haut, Lunge, Leber

 1. Exposition ermitteln
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3), G 24(3)und G 16 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Belastung vorschlagen
4. Im Falle allerg. Reaktionen von Versicherten die Prüfung der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen
5. Im Falle erforderlicher Vorsorgeuntersuchungennach G 16 Vorschlag der Meldung an die Holz-Berufsgenossenschaft
  2.3 Fluorverbindungenals Inhaltsstoffe 1. Reizungen an Haut undSchleimhäuten
2. Leber- und Nierenschäden
3. Schädigung der Knochen
1. Exposition abschätzen; falls notwendig,Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3), G 24(3)und G 34 durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Belastung vorschlagen
  2.4 Borverbindungenals Inhaltsstoffe Reizung von Haut undSchleimhäuten 1. Exposition abschätzen; falls notwendig,Messung vorschlagen
2. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 23(3) undG 24(3) durchführen
3. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktionder Belastung vorschlagen
 7. Betätigung vonHolzbearbeitungsmaschinen  Schnelllaufende Werkzeuge  Schnittverletzung bei nachlassender Aufmerksamkeit  Prüfen der gesundheitlichen Eignung (z. B. Epilepsie)
 8. Transport schwererWerkstückevon Hand Überbeanspruchung der Wirbelsäule Erkrankung der Hals- oderLendenwirbelsäule  1. Ggf. allgemeine Vorsorgeuntersuchung(3) durchführen
2. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Belastung vorschlagen
 9. Verladen von Möbelnund Fenstern Überbeanspruchung der Wirbelsäule Erkrankung der Hals- oderLendenwirbelsäule  1. Ggf. allgemeine Vorsorgeuntersuchung(3) durchführen
2. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Belastung vorschlagen
10. Halten und Betätigenvon Eintreibgeräten Überbeanspruchungvon Hand und Fingern Durchblutungsstörungen derHand  1. Ggf. allgemeine Vorsorgeuntersuchung(3) durchführen
2. Ggf. Umsetzung an anderen Arbeitsplatz
11. Ziehen von Federnund Bezugsstoffen Überbeanspruchungdes Hand-Arm-Bereiches Erkrankungen der Sehnenscheiden  1. Ggf. allgemeine Vorsorgeuntersuchung(3) durchführen
2. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Belastung vorschlagen
12. Nähen Statische Haltearbeit Allgemeine körperlicheÜberbeanspruchung  1. Ggf. allgemeine Vorsorgeuntersuchung(3) durchführen
2. Falls notwendig, Maßnahmen zur Reduktion der Belastung vorschlagen
13. Montagetätigkeitenbeim Innenausbau Ungünstige Körperhaltungz. B. Arbeit über Kopf Allgemeine körperlicheÜberbeanspruchung Ggf. allgemeine Vorsorgeuntersuchung(3) durchführen
14. Betätigen des Spannwagens beim Sägen vonRundholz (Kabine) Hohe Rückfahrgeschwindigkeit des Spannwagens Unfallgefahr anderer Personenbei nachlassender Aufmerksamkeit Ggf. allgemeine Vorsorgeuntersuchung(3) durchführen
15. Instandhaltungvon Fertigungsstraßen Reparatur bei laufendenMaschinen Unfallgefahr bei nachlassender Aufmerksamkeit Prüfen der gesundheitlichen Eignung (z. B.Epilepsie)
16. Bildschirmarbeit Überbeanspruchung der Augen Ermüdung 1. Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 37(3) durchführen
2. Falls notwendig, Vorschläge zur Verbesserungdes Bildschirmarbeitsplatzes
17. Fahrtätigkeiten Überbeanspruchung der Augen Unfallgefahr bei nachlassender Aufmerksamkeit Ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 25(3) durchführen

 

Bedeutung der Fußnoten:

(1) Über die notwendige Beratung des Arbeitgebers und der sonst mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung verantwortlichen Personen hinaus.

(2) Untersuchungsgrundsatz, der die Grundsätze G 10, G 13, G 14, G 17, G 18, G 23, G 24, G 27, G 29 und G 33 zusammenfasst, erhältlich bei der Holz-Berufsgenossenschaft.

(3) Für den Versicherten nicht verpflichtend.

 

III Allgemeines

Die Beschäftigten sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
www.SISdigital.de
Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag