Startseite > BG-Regelwerk > BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.35 : Betreiben von Kälteanlagen
BGR 500 / Teil 2
Kapitel 2.35
Betreiben von Kälteanlagen,
Wärmepumpen und Kühleinrichtungen
[Inhalte aus vorheriger VBG 20]
Fachausschuss
"Nahrungs- und Genussmittel"
der BGZ
Diese Fassung gibt hinsichtlich der zwischenzeitlich zu beachtenden Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtlinie bzw. Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14.GPSGV) zusätzliche Hinweise; siehe Vorbemerkung und Anhang 2 dieses Kapitels.
(Aktualisierte online-Version Februar 2005)




