BGG 937
Prüfbescheinigung *)
über die Prüfung von
- Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken
soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden
oder - Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken
soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden durch Sachkundige
nach § 33 der Unfallverhütungsvorschrift
"Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34)
Oktober 2008
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
*) bestehend aus Blatt I "Stammblatt"
und Blatt II "Prüfbefund"



