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BGI 504.42

(bisherige ZH 1/600.42)

Fachausschuß "Arbeitsmedizin" der BGZ

Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42

"Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"

Ausgabe 1998

Herausgeber:
HVBG
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

 

Diese Aussagen sind stets in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Auswahlkriterien anzuwenden.

Vorbemerkung

Bei den Auswahlkriterien zu anderen Grundsätzen geht es überwiegend um die Bewertung arbeitsmedizinischer Belastungen durch chemische oder physikalische Einwirkungen. Bei ihnen lassen sich in der Regel Dosis-Wirkungsbeziehungen aufzeigen. Biologische Gefährdungen in der Arbeitswelt unterliegen anderen Gesetzmäßigkeiten. Hier spielt nicht nur die Art der Einwirkung eine Rolle, sondern auch die Infektionsbereitschaft des Beschäftigten. Ein umfangreiches, heterogen zusammengesetztes Erregerspektrum in den einzelnen Arbeitsbereichen macht eine entsprechend differenzierte Darstellung unerläßlich. Deswegen ist es geboten, von der üblichen Form der "Auswahlkriterien" in Teilen abzuweichen und sie praxisorientiert dem Ausmaß potentieller Infektionsgefährdungen anzupassen. Hilfreich erscheinen dabei die Merkmale Arbeitsbereiche bzw. Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Erregerspektrum. Hinsichtlich einer darauf angemessenen abgestellten infektionspräventiven Vorgehensweise waren Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede in der Einschätzung aller äußeren Bedingungen zu beachten, denen ein Organismus beim Zustandekommen einer Infektion/Infektionskrankheit ausgesetzt ist (Exposition). Wegen der Möglichkeitsvielfalt mußte eine Auswahl getroffen werden: Berücksichtigung fanden nur jene Arbeitsbereiche bzw. Arbeitsverfahren und Tätigkeiten, bei denen es mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Exposition gegenüber Infektionserregern kommen kann, infolgedessen eine abgestufte spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen wäre.

1 Rechtsvorschriften

Bei Personen, die während ihrer Tätigkeit einer Infektionsgefährdung ausgesetzt sind, müssen nach § 3 und Anlage 1 der UVV "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100/GUV 0.6) bzw. den §§ 6-14 der UVV 1.2 (LBG) "Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung und spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge bei besonderer Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz" sowie aufgrund der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" - BiostoffV (in Vorbereitung) Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.

2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu veranlassen. Für die Durchführung von Nachuntersuchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:

Nachuntersuchungsfristen
(in Monaten)

Tätigkeiten mit
Infektionsgefährdung
erste
Nachuntersuchung
weitere
Nachuntersuchungen
letzte
Nachuntersuchungen

 
12
36
Bei Beendigung einer
Tätigkeit mit
Infektionsgefährdung


Die Vorsorgeuntersuchungen sind nur von einem nach der UVV "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100 / GUV 0.6) bzw. UVV "Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung und spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge bei besonderer Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz" (LBG 1.2) ermächtigten Arzt unter Beachtung des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes (G) 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" durchzuführen.

3 Auswahlkriterien

Die Auswahl der im speziellen Teil des G 42 genannten Infektionen / Infektionskrankheiten erfolgte danach, ob ein vergleichsweise höheres berufliches Risiko zur übrigen Bevölkerung vorliegt (Berufsrelevanz), welche gesundheitliche Bedeutung ihnen zukommt (Schweregrad der Erkrankung), wie die Vorkehrungen zur Verhütung oder Verringerung der Übertragungsgefahr nach Art und Umfang zu treffen sind (Präventionsmöglichkeiten). Damit zusammenhängend waren die voneinander abweichenden Transportwege (Übertragungswege) zu berücksichtigen, die in Körperflüssigkeiten, Absonderungen bzw. Ausscheidungen enthaltende Erreger nehmen können, falls sie ihren "natürlichen Standort" Mensch oder Tier (Infektionsquelle) verlassen (Austrittspforte), u.U. dem Erdboden entstammen, um in einen anderen empfänglichen (suszeptiblen), anfälligen (disponierten) Wirt einzudringen (Eintrittspforte). Ist das tatsächliche Infektionsrisiko einzuschätzen, muß im Einzelfall dessen Art, Ausmaß und Dauer ermittelt werden, so wie es auch die in deutsches Recht umgesetzte EG-Richtlinie 90/679/EWG "Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit", die Biostoffverordnung (Entwurf), vorsieht.

Die sequentielle Matrix umfaßt die G 42- Vorsorgeuntersuchung (Elementarteil, ggf. spezieller Teil) mit zusätzlichem Impfangebot sowie ein ausschließliches Beratungsangebot im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung nach dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG). Von den Erregern wurden beispielhaft nur solche aufgelistet, die unter bestimmten Voraussetzungen übertragbare ansteckende oder nicht ansteckende Krankheiten auslösen und in der EG-Richtlinie 90/679/ EWG (Art. 18, Anhang III) eine gemeinschaftliche Einstufung erfahren haben.

- Im Einzelfall können sich vergleichbare Infektionsgefährdungen ergeben, die ebenfalls eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig machen.

3.1 Übertragungswege

Je nach Art und Eigenschaften des Erregers (Qualität, Menge, Widerstandsfähigkeit) und seinen Transportträgern (Vehikel, Vektoren) sind bei der Weiterverbreitung in der Außenwelt folgende Übertragungsmechanismen möglich:

  • Verschlucken (Ingestion): Aufnahme über den Mund (orale Infektion), wobei Übertragungsvehikel, z.B. Lebensmittel, Wasser und Gegenstände maßgebend sind (Schmierinfektion).
  • Einatmen (Inhalation): Aufnahme über den Nase-Mund-Rachenraum (aerogene Infektion), wobei Anhusten, Anniesen, Sprechen (Tröpfcheninfektion) oder Einatmen von sog. Tröpfchenkernen - in Luft eingetrockneter erreger haltiger Tröpfchen - sowie Einatmen erregergetragener Staubpartikel in Betracht kommen (Staubinfektion).
  • Eindringen (Penetration): Aufnahme über Haut, Schleimhäute und Wunden (trans-, perkutane Infektion), wobei empfindliche Erreger direkt (Kontaktinfektion), weniger empfindliche Erreger indirekt (Schmierinfektion) übertragen werden; das ist ebenso der Fall bei Stich- und Schnittverletzungen (Trauma / Inokulation). Natürlicherweise lassen sich Infektionserreger auch durch Stich / Biß blutsaugender Insekten (Übertragungsvektoren) weitergeben, in denen sich die Erreger mit Generationswechsel (Zwischenwirt) vermehren oder sich ihrer als unerläßliches Bindeglied rein passiv-mechanisch bedienen (Zwischenträger).

 

3.2 Vorgehensweise

In einem Tabellarium werden die Maßnahmen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durch spalteneingefügte Großbuchstaben symbolisiert, wobei angefügte, in Fußnoten näher erläuterte Hochzahlen Besonderheiten aufzeigen:

  • Fettkursiv gedruckt verweisen die Buchstaben auf Expositionsbereiche bzw.Tätigkeiten, bei denen regelhaft von einer erheblichen Infektionsgefährdung auszugehen ist, sofern man dieser nicht technisch-organisatorisch begegnen kann. In solchen Fällen muß der Unternehmer die spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung (SPALTE: G 42) verpflichtend veranlassen (obligatorisch); notwendige Schutzimpfungen sind (kostenlos) anzubieten (SPALTE: IMPFUNG).
  • Normalkursiv gedruckt, verweisen die Buchstaben auf eine nicht regelhaft in den Expositionsbereichen auftretende bzw. tätigkeitsassoziierte Infektionsgefährdung. Die spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung ist dann nicht verbindlich, sondern nur bei bestimmten Gegebenheiten zu veranlassen (fakultativ), z.B. falls besondere betrieblich oder individuell begründete Bedingungen vorliegen oder Infektionskrankheiten im Expositionsbereich aufgetreten sind. Nach fachlicher Absprache, vor allem mit dem Betriebsarzt, ist zu entscheiden, ob man entsprechend einer regelhaften Infektionsgefährdung verfährt.
  • Eine gezielte Beratung (SPALTE: BERATUNG) ohne spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung ist den Versicherten im Rahmen der allgemeinen arbeitsmedizinischen Betreuung anzubieten.

 

3.3 Verzeichnis der Infektionen / Infektionskrankheiten

1. Brucellose
2. Chlamydien-Infektionen
3. Diphtherie1)
4. Echinokokkose
5. Epstein-Barr-Virus-Infektionen
6. Erysipeloid (Rotlauf)
7. Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)1)
8. Helicobacter-Infektionen
9. Hepatitis A-Infektionen1)
10. Hepatitis B-Infektionen1)
11. Hepatitis C-Infektionen
12. Hepatitis D-Infektionen
13. Hepatitis E-Infektionen
14. Hepatitis G-Infektionen
15. Herpes simplex-Virus-Infektionen
16. HIV-Infektionen (AIDS)
17. Keuchhusten (Pertussis)1)
18. Legionellose
19. Leptospirose
20. Lyme-Borreliose
21. Masern (Morbilli)1)
22. Meningokokken-Infektionen1)
23. Milzbrand (Anthrax)
24. Mumps1)
25. Mykoplasmen-Infektionen
26. Parvovirus B 19-lnfektion (Ringelröteln)
27. Poliomyelitis1)
28. Poxvirus-Infektionen
29. Q-Fieber
30. Röteln (Rubella)1)
31. Rotavirus-Infektionen
32. Salmonella typhi-Infektionen1)
33. (Transmissible) spongiforme Enzephalopathien (TSE)
34. Streptokokken-Infektionen1)
35. Tetanus1)
36. Tollwut (Rabies)1)
37. Tuberkulose
38. Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Ebolavirus-Infektionen)
39. Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Hantavirus-Infektionen)
40. Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Lassa-Fieber und verwandte Erkrankungen)
41. Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Marburgvirus-Krankheit)
42. Windpocken (Herpes zoster)1)
43. Zytomegalie

1) impfpräventabel

3.4 Verzeichnis der Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren

Arbeitsbereiche (1): Gesundheitsdienst mit Veterinärmedizin, Sozialdienste - und Laboratorien beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (siehe Tabellen 1.1 - 1.8)
Arbeitsbereiche (2): Abwassertechnische Anlagen (Abwasserableitung, Abwasserbehandlung) - Klärschlammverwertung - Beruflicher Oberflächenwasserkontakt (siehe Tabelle 2.1)
Arbeitsbereiche (3): Anlagen der Abfallwirtschaft (Abfallerfassung, Abfallsortierung, Kompostierung) - Thermische Abfallverwertung- Deponierung (siehe Tabelle 3.1)
Arbeitsbereiche (4): Anlagen der Tierproduktion - Tierische und pflanzliche Rohprodukte (ohne Veterinärmedizin) - Lebensmittel- produktion (siehe Tabellen 4.1 - 4.3)
Arbeitsbereiche (5): Anlagen der Raumlufttechnik - Wasserversorgungssysteme - Areale sonstiger arbeitstechnischer Habitate mit Aerosolbildung (siehe Tabellen 5.1 - 5.2)
Arbeitsbereiche (6): Landwirtschaft (ohne Tierproduktion) - Gartenbau - Forstwirtschaft - Holzwirtschaft - Jagd - Bodenbearbei- tung - (auch bauliche Bodenbearbeitung) (siehe Tabelle 6.1)

Legende zum Tabellarium:

1 Obligat in Pädiatrischen Abteilungen/ Gemeinschaftseinrichtungen (Kinder, Jugendliche)
2 Obligat in Pädiatrischen Abteilungen/ Fakultativ in Gemeinschaftseinrichtungen (Kinder, Jugendliche)
3 Obligat in Infektionsstationen
4 Obligat in Tuberkuloseabteilungen und pulmologischen Einrichtungen
5 Obligat in Transplantations- und Dialyseeinrichtungen
6 Obligat in Dialyseeinrichtungen
7 Obligat in Endemiegebieten
8 Obligat beim Umgang mit rohen Krustentieren (Austern)
9 Obligat in Stuhllaboratorien
10 nur in Urologischen und Gynäkologischen Abteilungen
11 nur in Gastroenterologischen Abteilungen (Endoskopie)
12 nur beim Umgang mit Primaten

Arbeitsbereiche (1):

Gesundheitsdienst mit Veterinärmedizin, Sozialdienste, Laboratorien mit Umgang von biologischen Arbeitsstoffen

Orale, aerogene, trans- oder perkutane Erregeraufnahme über Körperflüssigkeiten (Blut, Blutprodukte), Ausscheidungen (Sekrete, Exkrete), Bläscheninhalt und beim Umgang mit mikrobiologischen Kulturen

 

Tabelle 1.1. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Stationäre oder ambulante medizinische Einrichtungen der Human (A)-, Zahn (B)-, Veterinärmedizin (C)

Untersuchen, Behandeln, Pflegen von Patienten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
C
AC
AB
C
AB
C
C

A2+3
AB
AB

A

AB
AB
A2B

C
C
A2
AB

A2B
A10
A
A
C
C
A2

A

ABC

C
A4BC
AC
C
AC
AC
A2
A5B


AB



C

A2+3
AB






A2B



A2
AB

A2B


A




A



C







A11



AB

AB



AB




C







AC

ABC

C

 

Tabelle 1.2. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Stationäre oder ambulante medizinische Einrichtungen der Human (A)-, Zahn (B)-, Veterinärmedizin (C)

Abnehmen von Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Abstrichmaterial
1
2
3
4
5
6
8
9
10
11
12
13
14
15
16
19
20
22
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
43
C
AC
AB


C

A2+3
AB
AB

A


AB
C
A
A
A10
A

C
C


A

ABC

C
A4C
AC
C
AC
AC
A5B


AB




A2+3
AB




















C



C
AB

A11



AB

AB
AB






A



AC

ABC

C

 

Tabelle 1.3. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Stationäre oder ambulante medizinische Einrichtungen der Human (A)-, Zahn (B)-, Veterinärmedizin (C)

Öffnen von Leichen (Obduktion, Sektion)
1
4
9
10
11
12
13
14
16
19
20
28
32
33
35
36
37
38
39
40
41
C

A
A
A
A
A
A
A
AC
A
C



C
AC
AC
C
AC
AC


A
A











C


C









A
A
C

 

Tabelle 1.4. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Stationäre oder ambulante medizinische Einrichtungen der Human (A)-, Zahn (B)-, Veterinärmedizin (C)

Weitere Tätigkeiten in o.g. Bereichen, z.B. Instandsetzungs-, Reinigungs-, Reparatur-, Wartungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten, wenn mit vergleichbarer Infektionsgefährdung verbunden
2
3
4
9
10
11
12
13
14
16
18
19
26
27
28
29
30
31
32
33
35
37
39



A
AB
AB



AB











A4



A
AB

C
A
C



AB
A
AB

AB
C
A
A
C
C
A
AC
A
ABC
ABC

C

 

Tabelle 1.5. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Stationäre, ambulante Sozialeinrichtungen Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, Jugendliche (ohne Schulen), Familien, Senioren und Behinderte (D); Gemeinschaftseinrichtungen und Werkstätten für Personen (E) in besonderen sozialen Lebenslagen (Gefährdete, Behinderte); Strafvollzug (F)

Betreuung, Pflege somatisch-psychisch Hilfsbedürftiger
Umgang mit verletzungsauslösenden Arbeitsmitteln
Umgang mit infektiöser Wäsche
Betreuung von Personen im Strafvollzug

3
5
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
21
22
24
25
26
27
30
31
32
34
35
37
42
43


DE
DEF
DEF
DEF




EF

 

DE




DEF
DFF
DEF
DEF

D
DE
D
D
D
D
D
D
D
D
DE
DE
DEF
DEF
D
D

 

Tabelle 1.6. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Stationäre, ambulante Einrichtungen der Wohlfahrtspflege: Heime bzw. Tagesstätten für Altenpflege (G), ambulante Pflegedienste (H)

Untersuchen, Behandeln, Pflegen
Umgang mit Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen
Umgang mit verletzungsauslösenden Arbeitsmitteln und aggressiven Personen (Hausbesuche)
Umgang mit infektiöser Wäsche
Häusliche Krankenpflege
Altenpflege (Hauspflege)
Hilfe zur Weiterführung eines Familienhaushalts mit betreuungsbedürftigen Kindern (Familienpflege)
Krankenpflege-Notfalldienst

3
5
9
10
11
12
13
14
15
16
18
25
27
34
37



GH
GH
GH




H




GH



GH
GH

GH
GH



GH
GH
GH
GH

GH
H
H
H

 

Tabelle 1.7. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Klinisch-(bio)chemische, hämatologische, histologisch-pathologische, mikrobiologisch-serologische, molekularbiologische Laboratorien von Human (A)-, Veterinärmedizin (C); Medizinprodukteherstellung (J); Desinfektionseinrichtungen (K)

Auspacken, Aufbereiten (Zentrifugieren, Abhebern), Entsorgen von erfahrungsgemäß infektiösem Probenmaterial
Fixieren, Einbetten, Entwässern, Färben von Blutausstrich- sowie Kultur- und histologischen Präparaten
Herstellen von Organ-(Gefrier-)Schnitt-präparaten
Anzüchten, Mikroskopieren, (Sub-) Kultivieren, Differenzieren (biochemisch, serologisch, molekularbiologisch) von Erregem aus Materialproben
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
19
20
22
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
36
37
39
40
41
43
CK
ACK
A

A
C


A9C12
AJ
AJ
A



A
AC
AC
A









C
AC
A

A
A
A








A9C12
AJ


















C
A


C


AC
A




A
A
A




A
A
A9J
CJ
C
A
A9
A9
ACJK
A


A

 

Tabelle 1.8. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Klinisch-(bio)chemische, hämatologische, histologisch-pathologische, mikrobiologisch-serologische, molekularbiologische Laboratorien von Human (A)-, Veterinärmedizin (C); Medizinprodukteherstellung (J); Desinfektionseinrichtungen (K)

Bedienen von Untersuchungs-, Analyseautomaten mit infektiösen Proben
Umgang mit infektiösem Material, Gegenständen, Gerätschaften beim Bedienen von Desinfektionsapparaten oder Beschicken der sog. unreinen Seite in Desinfektionseinrichtungen
Halten, Pflege von (infizierten, infektiösen) Versuchstiere
Weitere Tätigkeiten in o.g. Bereichen, z.B. Instandsetzungs-, Reinigungs-, Reparatur-, Wartungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten, Fahrtätigkeiten, wenn mit vergleichbarer Infektionsgefährdung verbunden
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
19
22
26
27
28
29
30
31
32
33
34
36
37
38
39
40
41
43
CK
ACK
A

A
C


A9C12
AJ
AJ
A



A
AC
A








C
AC
A


A
A
A


A





A9C12
AJ
















C



C


AC
A




A
A
A



A
A9J
CJ
C
A
A9
A9
ACJK
A



A

Arbeitsbereiche (2):

Abwassertechnische Anlagen (Abwasserableitung, Abwasserbehandlung) Klärschlammverwertung - Beruflicher Oberflächenwasserkontakt

Orale, aerogene, trans- oder perkutane Erregeraufnahme über Abwässer, Klärschlamme, Oberflächengewässer

 

Tabelle 2.1. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Umgang mit Abwässern in Behältern oder Stauanlagen (A, B, C)

Tätigkeiten mit Abwässern in Behältern, Stauanlagen, stationären und mobilen Toilettenanlagen, Instandhaltung von Abwasserleitungen und Behandlungsanlagen, Prozeßsteuerung bei Abwasserbehandlungsanlagen und Klarschlammverwertung, Arbeiten mit Kontakt zu fäkalienhaltigem Oberflächenwasser (A)
Tätigkeiten in o.g. Anlagen, aber mit regelmäßigem und intensivem Kontakt zu Fäkalien, z.B. Kanalisationsarbeiter (B)
Tätigkeiten in o.g. Anlagen mit Verletzungsrisiko durch Kanülen, z.B. Fixerbesteck (C)
9
10
11
12
13
14
16
19
27
31
32
35
39
B
C
C
C
B
C
C
B
C
A






AB
AB
AB
AB
ABC
AB

Arbeitsbereiche (3):

Anlagen der Abfallwirtschaft (Abfallerfassung, Abfallsortierung und Kompostierung) - Thermische Abfallverwertung und Deponierung

Orale, aerogene, trans- oder perkutane Erregeraufnahme über biologische Abfälle, Restmüll, verendete Tierkörper, mikrobiologische Kulturen, Bodenmaterial

 

Tabelle 3.1. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Abfallsammlung und Abfallbeförderung (A), Abfallbehandlung (B, C)

Abfallsammlung/Beförderung (A)
Mechanische Abfallaufbereitung (auch: Zwischenlagerung und technisch-biologische Behandlungsverfahren; Rotte, Vergärung, Kompostierung (B)
Manuelle Sortierung (Störstoffauslese) und manuelle biologische Behandlungsverfahren: Rotte, Vergärung, Kompostierung (C)
3
9
10
11
12
13
14
16
19
27
31
35
39
C
C
C
C
C
C
C


C

C
C
C
C






C

C
AB
AB
AB
AB
AB
AB
AB
ABC
ABC
AB
ABC
AB
ABC

Arbeitsbereiche (4):

Anlagen der Tierproduktion - Tierische und pflanzliche Rohprodukte (ohne Veterinärmedizin) Lebensmittelproduktion

Orale, aerogene, trans- oder perkutane Erregeraufnahme überlebende Tiere, tierische und pflanzliche Rohstoffe für Nichtlebensmittelzwecke, in der Lebensmittelproduktion

 

Tabelle 4.1. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung
Bereiche mit lebenden Tieren: Tierhaltung, Tierhandel (A, B, C, D, E, F)

Zucht, Pflege, Transport (auch gewerblich) und Handel in der Landwirtschaft (A)
Umgang mit Tieren in Lehr- und Versuchsanstalten sowie sonstigen Bereichen der Wissenschaft (B)
Vogel- und Geflügelzucht (C)
Umgang (Nutzung) mit Tieren in Berufsausübung, z.B. Diensthunde, - pferde (D)
Tierhaltung in gemeinnützigen Einrichtungen: Tierheime, Zoologische Gärten, Tierparks, Freizeit-, Safariparks, Reiterhöfe, Zirkusunternehmen, Zoohandlungen (E)
Tierpräparation (F)
1
2
4
6
7
19
20
25
28
29
31
35
36
37
39
41




A7B7










E 12




A7B7
ABE
BCE
A7B7E7F7
ABE

ABDE
A
E 12
ACE
AE
AE
ABCDEF
ADEF
AE
ABCDEF

 

Tabelle 4.2. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Bereiche mit tierischen, pflanzlichen Rohstoffen für Nichtlebensmittelzwecke: "Nonfoodprodukte" (G, H, J)

Verarbeiten tierischer Rohwaren zu Nichtlebensmittelzwecken: Felle, Leder, Wolle (G)
Verwerten, Beseitigen verendeter oder totgeborener Tiere aus gewerblichen Schlachtstätten (H)
Gewinnen, Transportieren, Lagern, Verarbeiten von Pflanzenfasern zu industriellen Rohstoffen, z.B. Hanf, Flachs, Baumwolle (J)
1
4
6
7
19
20
23
28
29
34
35
36
37
39



H7J7



H7J7
H
GH7
GH

H
HJ
G
H
GH
H
GHJ
H
H
GHJ

 

Tabelle 4.3. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Bereiche mit tierischen, pflanzlichen Rohstoffen in der Lebensmittelproduktion (K, L, M)

Gewerbliches Schlachten, Zerlegeh von Tieren einschließlich verarbeitende Geflügelindustrie (K)
Verarbeiten von Krustentieren (L)
Verarbeiten pflanzlicher Rohprodukte (M)
1
2
6
9
19
20
28
29
31
33
34
35
39

   
K
K
K
L
K
K
K
K
K
K
K
K
KM

Arbeitsbereiche (5):

Anlagen der Raumlufttechnik - Wasserversorgungssysteme - Areale sonstiger arbeitstechnischer Habitate mit Aerosolbildung

Orale, aerogene, trans- oder perkutane Erregeraufnahme über Luftbefeuchtungsanlagen, Zerstäubungsanlagen

 

Tabelle 5.1. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Klima-, Luftbefeuchtungs-, Raum- und Luftkanalzerstäubungs-Anlagen (A, B)

Warten, Instandsetzen, Reinigen von Luftwäschern, Rückkühlwerken ("Wärmeaustauscher"), Luftfiltereinrichtungen, Rohrleitungs-, Luftverteilungssystemen in Klima-, Luftbefeuchtungsanlagen (A)
Warten, Instandsetzen, Reinigen von motorbetriebenen Zerstäubern, Düsenzerstäubern ("Kaltvernebler"), Ultraschallzerstäubern, Dampfluftbefeuchtern in Raum-, Luftkanalzerstäubungsanlagen (B)
18
35
   
AB
AB

 

Tabelle 5.2. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Raumlufttechnikfreie Anlagen in Innenräumen und Umwelt (C, D, E, F)

Behandeln mit wassergekühlten Turbinenbohreinrichtungen (Sprühnebelbildung), Wassersprühanlagen in Dentaleinheiten (C)
Bedienen von "Kaltverneblern" zu therapeutischen Zwecken: Inhalationen in Räumen, Kabinen (D)
Warten, Instandsetzen von, Reinigen mit Hochdrucksprühgeräten (E)
Arbeitsbedingter Aufenthalt in Nähe von Naturzug- Naßkühltürmen: Kraftwerke (F)
8
18
   
C
CDE

Arbeitsbereiche (6):

Landwirtschaft (ohne Tierproduktion) - Gartenbau - Forstwirtschaft/Holzwirtschaft - Jagd - Bodenbearbeitung (auch bauliche Bodenbearbeitung)

Orale, aerogene, trans- oder perkutane Erregeraufnahme bei (Kultur-) Pflanzenproduktion, Futtermitteleinsatz, über Gülle, Stallmist, in Freigelände, Gewächshäusern, über Jagd- und Wildtiere sowie Bodenmaterial

 

Tabelle 6.1. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Untersuchung nach Grundsatz 42, Impfangebot, Beratungsangebot - Erreger gemäß Verzeichnis (Spezieller Teil)

 

Arbeitsbereiche/Arbeitsverfahren Erreger
Lfd. Nr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 42 Impfung Beratung

 

Pflanzenproduktion in Landwirtschaft und Gartenbau: Freigelände, Gewächshäuser, Sonderkulturen (A, B); Forst-, Holzwirtschaft, Jagd (C, D); Bodenbearbeitung (E, F, G)

Pflanzenproduktion: Ernten, Verladen, Transportieren, Umfüllen, Trocknen, Lagern von Pflanzenmaterial (Grünlandkompostierung), Zubereiten von Tierfuttermitteln in der Landwirtschaft (A)
Ausbringen von Stallabfällen:
Gülle, Mist (B)
Forst-, Holzwirtschaft, Jagd (C, D):
Umgang mit möglicherweise infizierten Vögeln, Jagd-, Wildtieren (C); Holzernte, Waldarbeiten, Transportarbeiten (D)
Allgemeine Bodenbearbeitungen (E)
Bodenbearbeitung auf ehemaligen Altstandorten:
Standorte mit Lederproduktion oder Tierkörperbeseitigung (F)
Bodensanierung mit Zuschlagstoffen aus Abfällen:
z.B. Zusatz von hygienisch bedenklichen Klärschlämmen, Rohkompost (G)
1
2
4
6
7
9
19
20
23
27
29
31
34
35
36
37
39





A 7C7D7










C




A 7C7D7










C
BG
C
CD
B

G
ABCDG
BCD
F
G
BC
G
C
ABCDEG
D
C
ACD

 


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