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ImmissionsschutzZwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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| Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC - Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen (ABl. EG Nr. L 365 S. 24) in deutsches Recht umgesetzt. |


