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Immissionsschutz

Regelung Nr. 100 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der batteriebetriebenen Elektrofahrzeuge hinsichtlich der speziellen Anforderungen an die Bauweise, die Betriebssicherheit und die Wasserstoffemission
(Regelung Nr. 100 UN/ECE)



Vom 14.02.2009, ABl. EG L 45 S. 17

Nur die von der UN/ECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UN/ECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann: http://www.unece.org/trans/main/wp2 9/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html


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