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Strahlenschutz

Rahmenempfehlungen für die Fernüberwachung von Kernkraftwerken



RdSchr. d. BMU v. 12. August 2005, GMBl. S. 1049

Neufassung der "Rahmenempfehlungen für die Fernüberwachung von Kernkraftwerken"

Als Anlage übersende ich die vom Länderausschuss für Atomkernenergie - Hauptausschuss - im Umlaufverfahren gebilligte Neufassung der "Rahmenempfehlungen für die Fernüberwachung von Kernkraftwerken" (KFÜ-Rahmenempfehlungen). Sie berücksichtigt den aktuellen technischen Stand der Fernüberwachung in den Bundesländern.

Mit diesem Schreiben wird die mit Rundschreiben des BMI vom 6. Oktober 1980 - RS II 4 - 515607/3 - (GMBl S. 577) bekannt gegebene KFU-Rahmenempfehlung aufgehoben. Sie wird durch die als Anlage beigefügte Neufassung der KFÜ-Rahmenempfehlungen mit Wirkung vom 1. September 2005 ersetzt.

Ich weise auf die mit dem Rundschreiben des BMI vom 21. Januar 1983 - RS II 4 - 517033/4 - (GMBl S. 146) übersandte "Empfehlung zur Berechnung der Gebühr nach § 5 AtKostV für die Fernüberwachung von Kernkraftwerken (KfÜ)" hin, die nach wie vor gültig ist.


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