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StrahlenschutzGesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
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Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung Vom 29. Juli 2009 Artikel 3: Inkrafttreten (1) Artikel 1 §§ 4, 5, 6 Absatz 1 und 2 sowie § 7 und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. März 2010 in Kraft |


