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FAQs und Hilfe

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQs - Frequently Asked Questions) zum pr-o- Angebot und Hilfen zum Umgang mit der Programm, wenn es einmal nicht mehr weiter gehen sollte.

Hilfen zum Umgang mit dem Programm


FAQs - häufig gestellte Fragen:

Fragen zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht

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Fragen zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht

Welche Rolle spielt das Arbeitsschutzrecht im Unternehmen?

Es gibt in Deutschland eine umfassende Gesetzgebung zur Gestaltung der Arbeit sowie zur Sicherheit und zur Gesundheit bei der Arbeit. Die Gesetze werden durch Verordnungen, Technische Regeln und berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln umgesetzt. Die deutsche Gesetzgebung im Arbeitsschutz ist mit den Europäischen Richtlinien abgestimmt (siehe Systematik des Präventionsrechts).

Der Unternehmer ist verpflichtet, das Arbeitsschutzrecht in seinem Unternehmen zu beachten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Er kann seine Verantwortung auch delegieren. Die Beschäftigten sind verpflichtet, das Arbeitsschutzrecht und die Anweisungen des Unternehmers zum Arbeitsschutz einzuhalten.

Der Unternehmer wiederum hat die Aufgabe, die Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit zu ermitteln und die Wirkung der festgelegten Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen.

In pr-o finden die Unternehmen das komplette Arbeitsschutzrecht und die wichtigsten Bundesvorschriften des Umweltrechts im Volltext sowie Arbeitshilfen, mit denen sie ihre Verpflichtungen im Arbeitsschutz umsetzen können (z.B. Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen, Unterweisungshilfen, Betriebsanweisungen, Checklisten, Formulare usw.)

Siehe auch: Klassifizierung und Bedeutung rechtlicher Regelungen im Arbeits- und Umweltschutz

Fragen zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht

Wie ist die Systematik der Gesetze, Verordnungen und Regeln im Arbeits- und Umweltschutz?

Dem Begriff Präventionsrecht liegt eine gemeinsame Systematik des Arbeitsschutz- und Umweltrechts zugrunde. Diese Systematik soll hier kurz skizziert werden, da sie den Zugang und die Bewertung der einzelnen Gesetze, Vorschriften und Regeln des Präventionsrechts in E-Nets erleichtert.
In Deutschland wird von mehreren Seiten über Gesetze, Vorschriften und Regeln des Präventionsrechts auf das Unternehmen Einfluss genommen:

  • durch die EU und staatliche Stellen (Bund und Länder),
  • durch die Berufsgenossenschaften und
  • durch private Normengeber.

Für das Präventionsrecht ergibt sich auf dieser Grundlage die Systematik, die Sie hier abgebildet finden.

Siehe auch: Klassifizierung und Bedeutung rechtlicher Regelungen im Arbeits- und Umweltschutz

 

(aus: Cernavin, O.; Schmidt, J.: Präventionsrecht und Arbeitsanweisungen online, in: Cernavin, O.; Ebert, B.; Wilken, U.J.: Arbeitsschutz mit E-Nets - Wissensmanagement im Inter-, Intra- und Extranet, Berlin 2002, S. 100.)

 

Betriebliches Präventionsrecht

Im Arbeits- und Umweltschutz sind je nach Unternehmen und Branche eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien, Regeln und Normen zu beachten. Um diese rechtlichen Regelungen auf den unterschiedlichen Ebenen werten zu können, soll die im Folgenden dargestellte vereinfachte Klassifizierung des rechtlichen Regelwerks des betrieblichen Präventionsrechts helfen:

Betriebliches Präventionsrecht
Klassifizierung und Bedeutung

Rechtlicher Regelungen im Arbeits- und Umweltschutz

Normen Bedeutung Beispiel
1. EG-Verordnung (VO)

(Art. 249 Abs. 2 EG-Vertrag)
Sind unmittelbar in allen EG-Mitgliedstaaten geltendes Recht; anderslautendes nationales Recht ist nicht länger anwendbar. Umwelt-Management-VO (EMAS)
Umweltzeichen-VO
Abfalltransport-VO
2. EG-Richtlinien (RL)
(Art. 249 Abs. 3 EG-Vertrag)
Müssen von den Mitgliedstaaten binnen einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Bei verspäteter Umsetzung greift die vom EuGH entwickelte und vom BVerfG gebilligte "Direktwirkung": entgegenstehendes nationales Recht ist nicht mehr anwendbar (Effekt ähnlich einer Verordnung). EG -Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie
EG-Abfallrahmenrichtlinie
EG-Verbrennungsrichtlinie
EG-Niederspannungs-richtlinie
EG-Maschinenrichtlinie
EG-Einzelrichtlinie manuel-le Handhabung von Lasten
3. Gesetze (G) (Art. 70-82 GG)
Rechtsverordnungen (VO)
(Art. 80 GG)
= Gesetze im formellen Sinne - sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene
Sind als nationale Rechtsvorschriften zwingend im Unternehmen anzuwenden. Spezielle Gesetze und Rechtsverordnungen gehen jeweils den allgemeinen Regelungen vor.
Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG).
Arbeitsschutzgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz
Gerätesicherheitsgesetz
Umwelthaftungsgesetz
B-Immissionsschutzgesetz +
B-Immissionsschutz-VO
Chemikaliengesetz + Gefahrstoff-VO
Arbeitsstätten-VO
Baustellen-VO
Wasserhaushaltsgesetz + Abwasser-VO
4. Untergesetzliches Regelwerk
auch bezeichnet als:
Technisches Regelwerk
Oberbegriff für verschiedene Normen unterhalb von Gesetz und Rechtsverordnung. Deren allgemeine Verbindlichkeit ist unterschiedlich. Z.T. nehmen Gesetze direkt auf sie Bezug; dann wirken sie wie ein Gesetz. Z.T. gelten sie nur behördenintern (wie Verwaltungsvorschriften) oder vereinsintern (wie DIN-Normen). Ihre Geltung kann aber auch vertraglich vereinbart werden (etwa über VOB). TA Luft, TA Lärm, TA Abfall
Technische Regeln Gefahrstoffe
Technische Regeln Druckbehälter
Entsorgergemeinschafts-richtlinie
siehe auch die Beispiele unter Nr. 5 - 7.
5. BG-Vorschriften BG-Vorschriften werden auf der Grundlage des SGB VII § 15 als autonomes Recht der Berufsgenossenschaften erlassen und gelten für die Angehörigen der Berufsgenossenschaften BGV Allgemeine Vorschriften
BGV Lärm
BGV Gabelstapler
BGV Bauarbeiten
BGV Erste Hilfe
BGV sicherheitstechnische Betreuung
6. Verwaltungsvorschriften (VwV) Handlungsanleitungen zu Gesetzen, Rechtsverordnungen, BG-Vorschriften; richten sich an die durchführende Behörde (z.B. Amt für Arbeitschutz, BG) bieten aber Beurteilungshilfen für Unternehmen/ Anwender. Verwaltungsvorschriften sind "amtliche Kommentierungen" TA Lärm
TA Luft
TA Abfall
TA Siedlungsabfall
7. BG-Regeln BG-Regeln geben an, wie die in den BG-Vorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. BGR Richtlinie für Laboratorien
BGR für Fahrzeuginstandhaltung
BGR für Einsatz von Schutzkleidung
BGR Einsatz von Hautschutz
8. Regeln privater Normgeber Regeln privater Normgeber, deren Befolgung im Ermessen des Unternehmers/Anwenders steht, es sei denn in einer Rechtsvorschrift (siehe Punkt 3) wird ein Abweichen von einer Norm von einer ausdrücklichen Erlaubnis abhängig gemacht. DIN Normen (CEN/ISO)
DIN VDE Normen
VDI-Richtlinien
VDGW-Regelwerk

(aus: Cernavin, O.; Schmidt, J.: Präventionsrecht und Arbeitsanweisungen online, in: Cernavin, O.; Ebert, B.; Wilken, U.J.: Arbeitsschutz mit E-Nets - Wissensmanagement im Inter-, Intra- und Extranet, Berlin 2002, S.101ff).)


Fragen zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht

Was ist unter den Begriffen Prävention und Präventionsrecht zu verstehen?

Unter dem Begriff Prävention werden hier alle Entscheidungen und Handlungen im Unternehmen verstanden,

  • mit denen vorbeugend Gefahren und Belastungen vermieden werden
  • mit denen die Situation so gestaltet und verbessert wird, dass keine Gefahren und Belastungen entstehen.

Zur Prävention gehören Arbeits- und Umweltschutz auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen.

Zum Präventionsrecht gehören dementsprechend die gemeinsam aufbewahrten, gepflegten und zur Verfügung gestellten Gesetze, Verordnungen und Regelungen der staatlichen Stellen und autonomen Institutionen des Arbeits- und Umweltschutzes:

 

Ebenen der Prävention

Die verschiedenen Ebenen der Prävention sind in dieser Grafik skizziert:



(aus: Cernavin, O.: Management von Arbeitsschutzwissen, in: Cernavin, O.; Ebert, B.; Wilken, U.J.: Arbeitsschutz mit E-Nets - Wissensmanagement im Inter-, Intra- und Extranet, Berlin 2002, S.14)

 


Fragen zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht

Wer muss in unserem Unternehmen das Arbeitsschutz- und Umweltrecht kennen?

Zunächst einmal müssen die Unternehmer und Führungskräfte den rechtlichen Rahmen kennen, in dem sie ihre Arbeit gestalten müssen und in dem sie ihre Beschäftigten vor Gefahren und Belastungen schützen müssen. Da sich der rechtliche Rahmen ständig ändert, sollten sich Unternehmer und Führungskräfte auch über alle Neuerungen regelmäßig informieren können.

Genau Bescheid wissen über das Präventionsrecht müssen auch die fachlichen Experten im Bereich Prävention, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Betriebsärzte, Umweltbeauftragte sowie die vielen anderen Beauftragten und Gutachter, die im Unternehmen im Arbeits- und Umweltschutz tätig sind.

Auch Betriebs- und Personalräte sollten Zugang zu den Volltexten des Arbeitsschutz- und Umweltrechts haben, da sie nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. den Personalvertretungsgesetzen verpflichtet sind, sich um Arbeits- und Umweltschutz zu kümmern.

Die Mitarbeiter müssen sicherlich nicht Zugang zu allen Vorschriften des Präventionsrechts haben. Viele Unternehmen tun dies aber trotzdem, da sie damit auch einen Teil ihrer Informationspflicht belegen können. Kein Mitarbeiter, der Zugang zu den Vorschriften des Präventionsrechts besitzt, kann hinterher sagen, er sei nicht wie vorgeschrieben über Gefährdungen und Belastungen informiert worden.
 


Fragen zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht

Wie können wir das Arbeitsschutz- und Umweltrecht am besten in unser Unternehmen integrieren?

Damit die Vorschriften zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht tatsächlich in die alltäglichen Entscheidungen der Führungskräfte und der Beschäftigten integriert werden, ist eine wesentliche Voraussetzung zu schaffen: Die Texte müssen verfügbar sein.

Diese scheinbar einfache Forderung ist durch gedruckte Vorschriftensammlungen (Loseblattwerke, UVV-Sammlungen der Berufsgenossenschaften) nicht jederzeit und lückenlos zu erfüllen.

Seitdem viele Vorschriften elektronisch als Volltext vorliegen, ist die Anforderung, die Vorschriften des Präventionsrechts jederzeit verfügbar zu haben, einfach zu erfüllen. Über pr-o haben Sie an jedem Computerarbeitsplatz mit Internetanschluss jederzeit Zugang zu allen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts und den wichtigsten Vorschriften des Umweltrechts im Volltext. Sie stellen dadurch sicher, dass an allen Stellen Ihres Unternehmens mit Zugangsberechtigung zu pr-o auf die jeweils selbe, aktuelle Fassung einer Vorschrift zugegriffen wird.
 


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Was ist das Besondere an pr-o?

Präventionsrecht-online - pr-o - bietet einige Besonderheiten wie zum Beispiel:

  • Sie können über das Internet das komplette Präventionsrecht im Volltext jederzeit auf Ihrem Computer abrufen.
  • Sie können sicher sein, dass Sie immer die aktuellste Fassung lesen.
  • Sie erhalten zusätzlich Arbeitshilfen, wie Sie das Präventionsrecht umsetzen können
  • Sie haben spezifische Zugänge zum kompletten Präventionsrecht über Volltextsuche und Stichwortverzeichnisse.
  • Sie haben die Garantie der sorgfältigen und seriösen Pflege der Texte über die Fachredaktionen des BC-Verlages und des Erich-Schmidt-Verlages (ESV)

 


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Warum werden einzelne Vorschriften in mehreren Fachbereichen parallel angeboten?

In einigen pr-o-Fachbereichen (Profaq014) werden gleiche Vorschriften parallel angeboten, wie zum Beispiel die Gefahrstoffverordnung. Dies haben wir in den Fällen getan, in denen Texte inhaltlich nicht ausschließlich einem Fachbereich zuzuordnen sind. Die Gefahrstoffverordnung ist beispielsweise sowohl für das Chemikalienrecht im Umweltbereich wesentlich als auch im Fachbereich Staatliches Arbeitsschutzrecht.

Damit Sie nicht nur wegen eines Vorschriftentextes einen weiteren Fachbereich abonnieren müssen, haben wir uns entschlossen, die Vorschriftentexte, die nicht eindeutig einem Fachbereich zuzuordnen sind, doppelt aufzunehmen.


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Wie werden die Vorschriften gepflegt?

Die Vorschriften werden regelmäßig von den Fachredaktionen des BC-Verlages und des Erich-Schmidt-Verlages elektronisch erfasst und gepflegt. Die ausgewiesenen Kompetenzen der Verlage im Arbeits- und Umweltschutz garantieren eine fachkundige und seriöse Pflege der Dokumente.

Die vielfältigen Kontakte der Verlage zu Fachautoren und Institutionen im Bereich des Arbeitsschutzes und Umweltschutzes tragen dazu bei, dass die Fachredaktionen schon frühzeitig über Veränderungen und Aktualisierungen informiert sind.
 


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Wie aktuell sind die Vorschriften?

Die Vorschriften werden regelmäßig aktualisiert. Sowie ein neuer Rechtstext erlassen und in Kraft getreten ist, wird er von den Fachredaktionen des BC-Verlages und des Erich-Schmidt-Verlages elektronisch erfasst und umgehend in pr-o eingestellt. Das führt dazu, dass Ihnen schon wenige Tage nach dem In-Kraft-Treten von Vorschriften der komplette neue Text online zur Verfügung steht. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für alle Änderungen vorhandener Rechtstexte.


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Sind die Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz vollständig?

In pr-o finden Sie alle für Ihr Unternehmen wichtigen Vorschriften zum Präventionsrecht.

Zum Staatlichen Arbeitsschutzrecht gehören beispielsweise auch alle Technischen Regeln. Zum BG-Regelwerk zählen die Volltexte aller BG-Regeln sowie der BG-Grundsätze und eine Reihe von BG-Informationen.

Das Umweltrecht umfasst die wichtigsten Vorschriften des Bundes aus den Bereichen Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Chemikalien, Gefahrstoffe, Energie und Umweltmanagement.


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Was versteht man unter "Arbeitsschutzinstrumenten"?

Im Fachbereich Arbeitsschutzinstrumente finden Sie Hilfsmittel, mit denen Sie die vorgeschriebenen Maßnahmen zum Arbeitsschutz umsetzen können, wie zum Beispiel:

  • Die Verpflichtung, Betriebsanweisungen zu verfassen, können Sie mit den Texten der Betriebsanweisungen umsetzen. Die Betriebsanweisungen liegen im RTF-Format vor, so dass Sie diese auf die Bedingungen Ihres Unternehmens spezifisch anpassen können.
  • Mit den Unterweisungshilfen können Sie Unterweisungen durchführen und sie sich gleichzeitig dokumentieren lassen.
  • Mit den Risikobeurteilungen kommen Sie Ihren Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung nach und gleichzeitig ermöglichen Ihnen diese Instrumente, Schwachstellen in Ihren Arbeitsabläufen festzustellen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen festzulegen.
  • Mit den Formularen zu den Arbeitsschutzinstrumenten und den Checklisten können sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen leichter organisieren.
  • Außerdem finden sie Hilfen zur Führung und zum Personalmanagement, mit denen Sie Optimierungsmöglichkeiten in Ihrem Management erkennen und selbst umsetzen können.

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Was alles ist unter "BG-Regelwerk" zu verstehen?

Unter BG-Regelwerk finden Sie im Volltext:

  • Alle BGR: BG-Regeln, die von den Präventionsausschüssen erarbeitet worden sind.
  • Viele BGG: BG-Grundsätze
  • Viele BGI: BG-Informationen einzelner Berufsgenossenschaften

Außerdem sind unter BG-Vorschriften die kompletten Texte der BGV und der Unfallverhütungsvorschriften zu finden, die keine BGV-Nummer haben.


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Was heißt Fachbereichssystem von pr-o?

Unter einem Fachbereich verstehen wir einen Baustein, den Sie aus dem pr-o-Angebot auswählen können. Jeweils ein Fachbereich ist:

  • BGV/UVV
  • Staatliches Arbeitsschutzrecht
  • BG-Regelwerk
  • Arbeitsschutzinstrumente
  • Immissionsschutz
  • Gewässerschutz
  • Abfallwirtschaft/Bodenschutz
  • Chemikalien/Gefahrstoffe
  • Energie/Umweltmanagement

Können die Fachbereiche einzeln abonniert werden?


Fragen zum Abonnement von pr-o

Können die Fachbereiche einzeln abonniert werden?

Der Fachbereich BGV/UVV steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Jeder andere Fachbereich kann einzeln beziehungsweise beliebig mit jedem anderen Fachbereich zusammen abonniert werden.

Der Fachbereich Arbeitsschutzinstrumente schließt den Bezug der Fachbereiche Staatliches Arbeitsschutzrecht und BG-Regelwerk ein.

 


Fragen zum Abonnement von pr-o

Wie wird die Anzahl der Lizenzen berechnet?

Wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig auf pr-o zugreifen sollen, dann benötigen Sie mehrere Lizenzen. Die Lizenzen berechnen sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, die gleichzeitig zugreifen. Angenommen Sie haben 10 Lizenzen abonniert und es greifen gleichzeitig in Ihrem Unternehmen 10 Mitarbeiter auf pr-o zu, dann erhält der Mitarbeiter, der sich als 11. bei pr-o einloggen möchte, eine Information, dass die Anzahl der Lizenzen überschritten ist und er keinen Zugriff hat.

Mitarbeiter sollten in jedem Falle bei Beendigung der Nutzung von pr-o ein "Logout" durchführen.

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Welche Benutzernamen und Passwörter bekommt mein Unternehmen?

Sie können bei der Registrierung Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort selbst festlegen. Falls Sie mehr als eine Lizenz erworben haben, gelten dieser Benutzernamen und dieses Passwort dann für alle Lizenzen. Das bedeutet, dass Sie allen Mitarbeitern, die Zugriff auf pr-o haben sollen, diesen Benutzernamen und dieses Passwort mitteilen müssen.


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Wie ist die Kündigungsfrist?

Sie können pr-o mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende kündigen. Kündigungen nehmen Sie bitte online über den Menüpunkt „Abo-Änderungen“ im Login-Bereich der Website vor. Bei schriftlichen Kündigungen berechnen wir Ihnen entsprechend unseren AGB eine Bearbeitungsgebühr von 19,80 EURO.


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Können wir das Abonnement jederzeit erweitern oder einschränken?

Sie können Ihr Abonnement jederzeit verändern. Sie können Fachbereiche des Fachbereichssystems mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende kündigen oder jederzeit neue Fachbereiche hinzuwählen. Klicken Sie dazu bitte den Button "Abo-Änderungen" in der Kopfzeile an.


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Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus. Die Abrechnungsperiode endet zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Sie können mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende kündigen.


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Wer steckt hinter dem Herausgeber Präventionsrecht-digital - pr-d?

Präventionsrecht-digital - pr-d ist eine gemeinsame Gesellschaft des BC Verlages und des Erich Schmidt Verlages. Wir haben diese Gesellschaft gegründet, um die jeweils spezifischen Stärken und Kernkompetenzen der beiden Verlage im Bereich des Präventionsrechts zu bündeln. Damit können wir unseren Kunden eine Dienstleistung anbieten, die wir jeweils alleine so nicht realisieren könnten.


Fragen zum Herausgeber von pr-o

Entspricht der Inhalt der Arbeitsschutzvorschriften in pr-o der CD-ROM Arbeitsschutzrecht.digital" des BC Verlages?

Die Inhalte der Fachbereiche

  • BGV/UVV
  • Staatliches Arbeitsschutzrecht
  • BG-Regelwerk
  • Arbeitsschutzinstrumente

entsprechen den Inhalten der CD-ROM "Arbeitsschutzrecht.digital" des BC Verlages.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
www.SISdigital.de
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